Parken innerorts-was muss man beachten
Wir haben bei uns ein kleines Problem: In unserer Ortsdurchfahrt wird etwas zu schnell gefahren. Und ich rede jezt nicht bei 50Km/h erlaubt von 60 oder 70-sondern von 100 bis 150km/h. [Jap, wenn man 100 Fährt wird man überholt ;) ]
Da hier auch kleine kinder sind, deren grundstücke direkt an der straße enden finde ich es schon wichtig den verkehr etwas zu verlangsamen.
Da die polizei mal lieber wartet, bis ein Kind tot unter einem Auto liegt hab ich mir gedanken gemacht, und bin auf eine recht simple idee gekommen:
Wie gesagt befinden wir uns innerorts. Also was spricht dagegen das auto mal richtig schön auf der straße zu parken.
Allerdings will ich nicht mit dem Gesetz in konflikt zu kommen: Deshalb, was muss ich beachten.
Also: innerorts
fahrbahnbreite ca 4,5Meter
gestrichelte mittellienie - - - -
Keine ausfahreten/kreuzungen o.ä. 15 meter davor und 15 meter dahinter
Sonst etwas, auf das ich achten muss?
Noch was: Nachts will ich egtl. eher nicht stehen, da ich nachts keinen bedarf sehe die geschwindigkeit zu begrenzen, da ich auch keine Gefahr sehe. Trotzdem: Müsste man da noch gesondert etwas beachten?
Danke schonmal im vorraus.
5 Antworten
Ich weiß nicht ob ich die Frage richtig verstanden haben - hat die Straße ein Ortseingangsschild (gelb) und wenn ja wo steht das?
Man müsste mal die Örtlichkeit sehen, dann kann man mehr sagen...
Grundsätzlich:
Wenn du dort parken willst benötigt die Straße immer eine Restbreite von 3,05 m bzw. sogar 3,10 m. Das bededeutet aber nicht zwangsweise das du selbst mit dieser Restbreite da auch stehen darfst. Kommt auf die Örtlichkeit und die Bebaung an...
und...
In deiner Einfahrt darst du nicht parken, lediglich halten oder zum be und entladen darfst du dort stehen bleiben, sofern du dort niemanden behinderst - vor allem müssen Kinderwagen und Rollstühle gefahrlos dort vorbei passen... Deine Einfahrt ist in der Regel auch - Teil des Gehwegs...
Und ganz ehrlich....
ich glaube dir gern das an einer 4,50 m Fahrbahn Fahrzeuge viel zu schnell dort unterwegs sind - aber 100 bis 150 km/h halte ich für sehr weit hergeholt...
Wenn auf dieser Straße kein Parkverbot ist, kann Du parken so lange, wie du möchtest. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist absolutes Parverbot. Tip: Geh mal zum Ortsrat und beantrage ein automatischen Geschhwindikeitsschild. Das ist ein Schild, das jedem Verkehrsteilnehmer mit grioßen roten Zahlen anzeig, wie schnell er jetzt gerade ist. Diese Einrichtung hilft ungemein und kann sie mieten beim ?(Landkreis). Es appeliert an die Vernunft der Fahrer. Polizei hilft hier sicherlich. Zur Not auch mit Messungen. Messungen können auch die Gemeinde selber durchführen, das Klingelt es dann richtig in der Kasse!
Das mit dem Geschindigkeitsschild ist echt noch eine Gute idee, die man vorbringen könnte. Die stehen hier sowieso in ejder 30er zone-kann man vill eins abzweigen, und v.a. umgeht man die Polizei, die sich nicht inde r Pflicht sieht, und koperiert mit der Gemeinde, die das Problem zumidnest mal ernst nimmt.
@Crack: Kein Problem-dann aprk ich eben 50cm in meiner einfahrt, und 1,50M auf der straße ;)
Alles kein Problem^^
Irgendwie sagt mir, das die Frage irgendwo faul ist.
Also versuche ich einfach mal zwischen den Zeilen zu lesen.das die Grundstücke direkt an der Strasse enden und somit auch kein Bürgersteig. Vorhanden ist, deutet darauf hin, das es wohl eine sehr kleine Ortschaft ist. Daher vermute ich, das dort nur ein grünes hinweisschild steht und keine ortstafel. Damit befinden wir uns ausserorts, da dieses hinweisschild keinerlei Relevanz hat. Dementsprechend gilt die hochstgeschwindigkeit für ausserorts, nämlich 100 kmh. Dies würde auch erklären, warum andere Verkehrsteilnehmer so schnell unterwegs sind.
Ausserdem gelten die parkrvwgeln für ausserorts. Dort darf man wohl nicht direkt auf der Strasse parken.
Stell doch einen Antrag auf eine geschwindigkeitsbegrenzung bei der Gemeinde .
Nope, die Ortschaft hat schon n gelbes ortsschild ;)
Das problem ist, dass auf der anderens eite nur felder sind, und unsere Grudnstücke[wir sind die lezten 3 Höuser] relativ gross. Dadurch köntne man meinen das man sich ausserorts befindet.
Aber die nächste Ortschaft ist ca 300 meter weiter. Deshalb alles innerorts.
Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es schon.
ich habs wenigstens versucht, für das ganze ne Erklärung zu finden.
Vielleicht kannst du ja dann bei der Gemeinde einen Antrag auf diese Verkehrsberuhigenden Maßnahmen stellen.
Wie zum Beispiel so eine Künstliche Bodenwelle, oder eine / zwei Grünflächen, das man eine Künstliche engstelle erzeugt.
Innerorts darfst du am rechten Fahrbahnrand parken (mit einigen Ausnahmen, die in der StVO nachzulesen sind).
[Jap, wenn man 100 Fährt wird man überholt ;) ]
Hast Du das selbst getestet? Warum dann die Aufregung über Andere?
fahrbahnbreite ca 4,5Meter
Damit kannst Du den Rest schon einmal vergessen, es müssen mindestens 3 Meter bleiben. Außer Du hast ein Fahrzeug das schmal genug ist um die 3 Meter übrig zu lassen, halbseitig auf dem Gehweg geht aber auch nicht...
Fahrbahnbreite nur 4,5 m und die rasen da inneorts mit bis zu 150 km/h durch? Seit wann hat der Nürburgring ne Ortsdurchfahrt. :P
Nee, mal im Ernst: DEN Ort wüsste ich mal gerne...
Autofahrer ca 100, motorradfahrer ca 150
Jia, ich habs ausprobiert. Aber ich habs 1x gemacht, und bin damit einer von hunderten.
Und eure ironie könnt ihr euch sparen. Spätestens wenn dann wieder was passiert sagen alle wieder oh, und wieso hat da keiner was gemacht.
Vill mal noch zur straße: Es ist keine übliche Ortsdurchfahrt, wie ihr sie euch vorstellt, sondern ein straßenabschnitt zwischen 2 Ortscahften, etwa 500Meter lang, eine seite davon feld, auf der anderen sehr spärlich verteilte häuser.
Optisch könnte man meinen es wäre ne landstraße[deshalb die 100 der autofahrer, und 150 der motorradfahrer] is sie jedoch nicht, va bringtses nicht zu beschleunigen, weil man nach 500 metern eh weider abbremsen muss.
Vill lad ich maln foto hoch.
Oder ihr schauts euch selbst an-da, wo das Auto parkt ;)
Klingt fast nach dem Anfang von Altleinigen. :D
Da diese Straße aber nur 4,5m breit ist nur mit einem Fahrzeug mit einer max.Breite von 1,45m um genau zu sein.