Parken an einer Strasse mit Grundstückseinfahrten
Eine enge Strasse mit Grundstückseinfahrten. Unsere Grundstückseinfahrt ist durch eine rote Pflasterung kenntlich gemacht und die Bordsteinkante ist nicht abgesenkt. Ist es da erlaubt auf der roten Pflasterung zu parken ? Wenn dort jemand parkt kann ich die Strasse nicht mehr gut einsehen und werde dadurch behindert beim Ausfahrendes Grundstückes. Bitte
4 Antworten
Meiner Einschätzung nach umfasst die rote Pflasterung auf dem Gehweg sowohl die Zufahrt als auch den Zugang zum Grundstück (Tor). Zufahrten dürfen max. 3m breit sein. Demnach ist die Pflasterung des Gehweges zu breit. So wie der "Polo" geparkt hat sehe keine Beeinträchtigung. Übrigens liegt letztere erst vor, wenn ich beim Herausfahren MEHREREMALE rangieren müsste und die Strassenbreite 3m unterstreiten würde.
Ja das stimmt, aber wenn Ihr ein Schild "Einfahrt freihalten" habt, dann ist die Sache klar, Ihr dürft dann im Notfall auch abschleppen lassen.
Das Schild "Einfahrt freihalten" kannste mal in die Tonne treten!
Dann könnte ich das Schild ja überall aufhängen wo ich wollte und mir so selbst Parkplätze frei halten...?!
Abschleppen kann man lassen, aber denke daran, dass immer der die Rechnung fürs Abschleppen zahlt, der auch den Abschleppdienst gerufen hat!
Deswegen lieber Polizei oder Ordnungsamt kommen lassen und die regeln dann das mit dem abschleppen.
Ich würde behaupten, dass wenn jmd in höhe des roten Pflasters parkt du gar nicht mehr aus deinem Grundstück raus kommst.
Ist somit also verboten. Die müssen deine Grundstücksausfahrt frei halten!
Beim nächsten mal rufst du einfach das Ordnungsamt!
§12 StVo ist hier eindeutig:
Das Parken ist unzulässig - .vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber
Somit eine Ordnungswidrigkeit