Paket verlohren gegangen, muss ich Jetzt haften?
Hallo,
ich habe bei Kleiderkreisel ein T-shirt verkauft für 12,50€.
der Käufer hat den unversicherten gewählt. Leider habe ich kein Kassenbon mitgenommen, da ich so eine Situation noch nicht hatte.
angeblich ist das Päckchen nicht angekommen.
ich werde morgen einen nachforschungsantrag stellen. Wenn es nicht gefunden wird, dann sagt er, will er das Geld von mir zurück.
Ich sehe das nicht ein, weil ich mir denke, es gibt ja einen Grund wieso man auch den Versicherten Versand wählen kann.
was sagt ihr ? Habt ihr Tipps oder wisst sogar, ob er das Recht hat, das Geld von mir zurückzuverlangen?
2 Antworten
Moin,
wenn er unversicherten Versand gewählt hat, dann geht die Gefahr des Untergangs mit Abgabe beim Spediteur an den Käufer über. Wenn du das Paket abgeschickt hast und Kannst du also nachweisen, dass du das Paket abgeschickt hast, dann hast du deinen Teil erfüllt. Vergleiche hierzu auch § 447 BGB.
Es reicht auch ein Zeuge aus, der dich das Paket hat abgeben gesehen hat und vom Inhalt weiß.
Du musst das Absenden beweisen, nicht die Ankunft.