Paket verlohren gegangen, muss ich Jetzt haften?

2 Antworten

Moin,

wenn er unversicherten Versand gewählt hat, dann geht die Gefahr des Untergangs mit Abgabe beim Spediteur an den Käufer über. Wenn du das Paket abgeschickt hast und Kannst du also nachweisen, dass du das Paket abgeschickt hast, dann hast du deinen Teil erfüllt. Vergleiche hierzu auch § 447 BGB.

Es reicht auch ein Zeuge aus, der dich das Paket hat abgeben gesehen hat und vom Inhalt weiß.

Du musst das Absenden beweisen, nicht die Ankunft.