Päckchen beim Versand verloren gegangen?

5 Antworten

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Du bist darauf hingewiesen worden, dass die Kleinanzeigen ein Abholmarkt gegen Barzahlung sind. Warum hast Du Dich darüber hinweg gesetzt? Man überweist nichts, weil sich dort zu viele Betrüger herumtreiben. https://www.ebay-kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise.html

Nach aktueller Gesetzeslage endet die Haftung eines Privatverkäufers mit dem Einwurf der Sendung in den Briefkasten.

Hier gilt § 447 Abs.1 BGB. Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (Wohnsitz des Verkäufers), so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

http://www.ebay.de/gds/Haftung-bei-Verlust-auf-dem-Postweg-Gefahruebergang-/10000000177201111/g.html?clk_rvr_id=750528983763

Du schreibst, Du hast das nicht gewusst. Deswegen empfiehlt es sich immer, ehe man eine Verkaufs-Webseite benutzt, sich auch mal über die verschiedenen Sendungsarten kundig zu machen.

Für mich wäre es selbstverständlich gewesen, dass ich etwas im Wert von 110,-- Euro nur sendungsverfolgend versende, schon zur eigenen Sicherheit.

Ikisuke 
Beitragsersteller
 27.02.2018, 18:55

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Du redest die ganze Zeit von Päckchen und Post. Es gehört für mich zum Allgemeinwissen, dass Päckchen bei der Post stets unversichert sind. Also war dir von Anfang an klar, dass es sich um unversicherten Versand handelt.

Einen Nachforschungsantrag kann man natürlich immer stellen, über die Erfolgsaussichten kann ich dir nichts sagen. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Sendung noch ankommt.

Rechtslage ist eindeutig: Du trägst das Transportrisiko und damit auch den Verlust oder die Beschädigung der Sendung.

Außerdem ist es nun wirklich nicht zu viel verlangt den Verkäufer zu fragen, ob der Versand versichert oder unversichert ist. Du kannst nicht einfach so aus der Verantwortung schleichen und sagen der andere hätte dich informieren müssen.

Ikisuke 
Beitragsersteller
 27.02.2018, 16:06

Für dich ist es zwar Allgemeinwissen, für andere nicht. Ich wusste es nicht. Er hatte mir auch geschrieben dass er das Päckchen verschicke und mir die Sendungsnummer schicken würde. Mir war nicht bewusst, dass es ein Unterschied zw. Päckchen und Paket gibt und weil er meinte er schickt mir die Sendungsnummer, bin ich davon ausgegangen, dass es versichert sei. An manchen Sachen kann man halt nichts ändern. Die Lage ist so wie sie ist und daher wollte ich fragen wie die Rechtslage dazu ist.

Jewi14  27.02.2018, 16:31
@Ikisuke

Den Warnhinweis bei ebay kleinanzeigen die Ware nur persönlich abzuholen hast du selbstverständlich auch nicht gelesen und gehört für Dich selbstverständlich auch nicht zum Allgemeinwissen.

du kannst dir eigentlich ziemlich sicher sein, dass er es nie verschickt hat. Soetwas verschickt man nicht als Brief, und zu einem Paket gibt es immer eine individuelle Nummer.

Da ist praxisnah nicht viel zu machen würde ich sagen. Bei dem geringen Wert lohnt sich jeglicher Aufwand nicht.

Ikisuke 
Beitragsersteller
 27.02.2018, 15:45

Ein Päckchen unterscheidet sich nicht viel von einem Paket, nur dass es unversichert ist, oder? Also der Wert lag bei 110€... ist für mich nicht gerade wenig Geld.

Päckchen von der DHL haben keine Sendungsverfolgung
Versandrisiko trägt der Käufer bei privaten Geschäften

Du hast schlechte Karten

atijaja  27.02.2018, 15:52

aber Versicherte Versand war auch nicht abgemacht dein geld ist weg

Ikisuke 
Beitragsersteller
 27.02.2018, 15:47

Aber nur wenn wir uns auf den unversicherten Versand geeinigt haben. Was wir ja nicht gemacht haben.

  1. Ja
  2. Ja - du aber auch auf Erstattung.
  3. Ja