P-Konto und Geldeingang zum 15. im Monat?
Hallo, da ich bald mit einer Pfändung von Finanzamt rechne, habe ich mir schon einmal vorsorglich ein PKonto erstelle lassen.
Meine Monatlicher Freibetrag wäre 1478,04€
Jetzt meine Frage: Ich bekomme mein Gehalt jeweils zum 15. es sind immer zwischen 1500-1600€.
Wie läuft das jetzt ab weil ich das Geld ja jeweils mitten im Monat bekomme und ich muss von dem Geld noch immer zum 1. und 5 des Monats miete und Strom bezahlen.
Ich habe gelesen das man aber an besten immer zum Monatsende das Konto leer räumen soll .. Ich will natürlich kein Geld verschenken/ verschwenden.
Ich hoffe einer Versteht wie ich das meine und kann mir weiter helfen ;) Lg Frage-Themen
5 Antworten
Sobald das Gehalt da ist, kannst du deinen Freibetrag von 1.478,04 € nutzen. Geld abheben oder überweisen.
Achte darauf, dass du selbst oder andere nichts auf dein Konto bar einzahlen oder überweisen. ( außer dein Arbeitgeber natürlich )
JEDER Geldeingang mindert deinen Freibetrag. Auch wenn du Geld von deinem P-Konto abhebst und einen Tag später wieder einzahlst. Das zählt als Geldeingang. ( wenn du keine Pfändung hast, kannst du einzahlen wie du lustig bist - trotz P-Konto )
Hast du dein Geld bis Ende September nicht verbraucht, macht das gar nichts. Der Teil des Freibetrags der Ende des Monats noch nicht verwendet wurde, MUSS einmalig in den Folgemonat übertragen werden und steht dort ZUSÄTZLICH zum Oktober Freibetrag zur Verfügung.
Hast du am 30.09. von deinen 1.478,04 € noch 500 € zur Verfügung, müssen diese 500 € in den Oktober übertragen werden. Die 500 € stehen dir dann zusätzlich zu deinem Oktober Freibetrag von 1.478,04 € zur Verfügung.
§ 850k ZPO - Zivil Prozess Ordnung. Das ist das zuständige Gesetz. Wenn du aus diesem nicht schlau wirst, ist das ok. Ist - typisch deutsch - sehr umständlich und behördlich formuliert.
Grundsätzlich steht dir auch beim P-Konto dein Geld sofort nach dem Geldeingang zur Verfügung. Ein Dispo und eine Kreditkarte ( falls beides vorhanden ) dürfen beim P-Konto gekündigt werden. ( aber nur wenn eine Pfändung besteht.
Alles andere muss gleich bleiben. Deine Bankkarte darf nicht gegen eine Service Karte getauscht werden. Das P-Konto darf auf keinen Fall mehr an monatlichen Kontoführungsgebühren als das Girokonto zuvor kosten. ( Urteile des Bundesgerichtshof ( BGH ) vom 13.11.2012 und 16.07.2013 )
Was du zuvor durftest, darfst du auch mit dem P-Konto.
Wichtig: Hast du zwar ein P-Konto aber keinerlei Pfändungen, dann darf es überhaupt KEINE Einschränkungen geben! Ohne Pfändungen gilt kein Freibetrag. Ohne Pfändung darfst du über dein gesamtes Einkommen verfügen.
Die meisten Bankmitarbeiter haben beim P-Konto wenig Ahnung und erzählen dir versehentlich oder mit Absicht Mist! P-Konto Kunden werden auch nicht so gerne gesehen.
Wenn du am Monatsletzten noch Geld auf deinem P-Konto hast, das du nicht verbraucht hast, wird dir der Betrag in den Folgemonat übertragen. Dies wurde so gelöst aufgrund des sog. Monatsanfangsproblems.
Als Beispiel:
Dein Freibetrag liegt bei 1500 Euro und du erhältst am 15. dein Gehalt von 1500 Euro und gibst bis zum Monatsende noch 500 Euro aus, dann würden am Ende noch 1000 Euro auf deinem Konto stehen. Diese 1000 Euro kannst du einmalig mit in den nächsten Monat nehmen. Diese 1000 Euro müssen aber im Folgemonat verbraucht werden.
Am besten du sprichst aber hierbei direkt mit deiner Bank, wie es bei denen geregelt ist.
...wie es bei denen geregelt ist."
Die Banken haben sich grundsätzlich an das Gesetz § 850k ZPO zu halten. Und zwar alle. So wie du es richtig beschrieben hast.
Die Banken dürfen nicht vom Gesetz abweichen und nicht ihre eigenen Regeln aufstellen.
Hab dich leider aus Versehen negativ bewertet. War keine Absicht. :(
Das beste wäre du hebst das Geld ab und zahlst es bar bei denen ein.Man kann aber auch versuchen das du den Leuten die Gelder bar vorbeibringst.Die Möglichkeit das du eventuell zum 15 ten die Sachen zahlst.
Muss man doch gar nicht bar einzahlen. Auch wenn es nur ein Rat von dir war.
Der Freibetrag steht einem mindestens 4 Wochen/einen Monat, längstens jedoch 8 Wochen/zwei Monate zu.
@ repta88
Dann musst du das Geld für die ganzen Ausgaben die am 1. bis 5. jeden Monat abgebucht werden, stehen lassen, dass deine Deckung gewährt ist.
Dein Bankberater soll dich nochmal aufklären. Ansonsten kannst du doch über den dir zuständigen Freibetrag verfügen.
Egal ....... das Finanzamt geht vermutlich eh erst zu deinem Arbeitgeber und pfändet dein Lohn !
Wie kann ein Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung nicht mitspielen?
Ja das haben die ja schon versucht aber da spielt mein Arbeitgeber nicht mit.