P Konto & Unterhalt?

3 Antworten

Nun meine Frage: Kann Person X durch kommende Unterhaltspflicht den Freibetrag des Kontos erhöhen ?

Ja.

Die Bank meinte das das Kind wohl bei den Vater leben müsste, was meiner meinung nach überhaupt kein Sinn macht.

Nein, so ist es nicht. Es kommt nur auf die gesetzliche Unterhaltspflicht an, und darauf das diese auch geleistet wird. Die Bank kann den Freibetrag aber nicht auf Zuruf erhöhen, sondern nach §850K ZPO Abs 5:

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850k.html

nur nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Gibt es einen Unterhaltstitel geht dieser natürlich.

Für Kindesunterhalt gibt es eigentlich einen extra Freibetrag. Der muss wohl beim Amtsgericht beantragt werden, wie genau, weiß ich jetzt auch nicht.

Du musst nur beweisen können,das du dem Kind zu Unterhalt verpflichtet bist,dann hast du auch Anspruch auf den erhühten Freibetrag.Egal ob das Kind bei wohnt oder nicht.Du must zahlen,und dieser Betrag sollte auf dem P- Konto mit einer Bescheinigung erhöht werden.