Otto fordert Geld nach 2 Jahren

Bild1 - (Recht, Bestellung, Mahnung)

5 Antworten

Forderungen können bis zu 3 Jahren nach Rechnungsstellung gestellt werden. Wenn du meinst das die Forderung gerechtfertigt ist wirst du sie Zahlen müssen. Wenn etwas unklar ist wende dich an Otto die müssen dir genau aufschlüsseln wie sich die Forderung zusammensetzt. Wenn du nicht zahlst, können Mahngebühren, Zinsen etc. auf dich zukommen.

Verjähren würde es erst nach drei Jahren und wenn Du keine Belege mehr darüber hast, was du erhalten und wieder zurückgesendet hast, dann musst Du bezahlen.

Auif Otto.de könntest du dein Konto einsehen, wenn du dich registriert hast.

Jetzt mußt Du noch sagen, Dir ist nicht aufgefallen, daß zuviel zurück überwiesen wurde.

Bitt Otto um einen Kontoauszug, eine Übersicht, vielleicht kannst du dann nachvollziehen, was da los war.