Otto EOS Inkasso – Wie vorgehen?

8 Antworten

Habe die Beschwerde an das Amtsgericht & den Empfohlenen Brief an EOS gesendet. Habe ihn noch etwas ergänzt. Und nun folgende Antwort erhalten (siehe Fotos) . 

Von den restlichen geforderten 139€, sind es nun plötzlich fast 2/3 weniger.

Was meint ihr? Wie sieht es rechtlich aus, kann mir bei nichtzahlung wirklich nichts passieren?!

 - (Anwalt, Inkasso, Otto)  - (Anwalt, Inkasso, Otto)

Haben direkt auch Otto das Geld überwiesen + Mahngebühren(5x2,50€) + Zinsen.

Gut.

Heute kommt nun der zweite Brief, unsere Zahlung an Otto wurde
abgezogen, aber die Inkassogebühren nochmals erhöht! Wie kann man nun am besten dagegen vorgehen?!

Es ist dem Gläubiger freigestellt, seinen Forderungseinzug an Dritte zu vergeben, aber dann auf eigene Kosten.

Sofern in der Kostenaufstellung Adressermittlung aufgeführt wird, diese Kosten an Otto zahlen (das sind üblicherweise ca. € 15.--, und mehr ist auch nicht durchsetzbar). Dem Inkasso einmalig per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass man die HF samt Zinsen und angemessenen Spesen bereits an den Gläubiger bezahlt hat, der Datenweitergabe an Dritte gem. § 28a BDSG widerspricht und jedwede weitergehende Forderung vollumfänglich zurückweist.

Danach alle weiteren Bettelbriefe von EOS ungelesen in die Tonne treten. Sollte ein MB eintrudeln (wird es nicht, weil der wieder Geld kostet), diesem firstgemäß binnen 14 Tagen auf dem Beiblatt widersprechen, fertig.

Wie bereits geschrieben - alles was nicht vom Gericht kommt ignorieren. EOS gehört zu Otto und daher sind Inkassogebühren nicht zu erstatten

EOS ist konzerneigenes Inkasso von Otto. Anspruch auf Gebühren beträgt daher 0,- €.

Hoffe aber du hast bei der Zahlung an Otto angegeben, dass die Geldeingänge auf Hauptforderung und Mahngebühren (hätte ich nicht gezahlt, zumindest nicht mehr als maximal für 2 Briefe) anzurechnen sind, sonst gilt § 367 BGB.

Und für deinen nächsten Beitrag:

Benutze

bitte

Absätze!

Ich würde nun folgendes machen: Beschwerde ans Amtsgericht Hamburg, also ans Aufsichtsgericht. Diese Beschwerde kostet dich nur Briefporto. Textvorschlag:

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Wertes Gericht.

Hiermit beschwere ich mich über die Geschäftsgebaren der EOS und beantrage einen Lizenzentzug wegen groben Verstoßes gegen das RDG und Störung des Rechtsfriedens, sowie wegen unrechtmäßiger Bereicherung. Unter Aktenzeichen ABC will es eine Forderung des Otto-Versandes eintreiben. Der Verzug kam ursprünglich nur zustande, weil der Gläubiger trotz Kenntnis meiner neuen Adresse nach meinem Umzug sämtliche Zahlungsaufforderungen und Mahnungen an meine alte Adresse versandt hatte. Jedenfalls habe ich die Hauptforderung und Mahngebühren von 5x2,50€ längst bezahlt.

1. Die EOS fordert hier frei erfundene 40€ Mahngebühren. So viel wird nicht mal vom Ursprungsgläubiger gefordert. Sie möchten daher bitte untersuchen, weshalb die EOS mehr Mahngebühren einfordert als der Ursprungsgläubiger. Dienen die frei erfundenen Mahngebühren der EOS als zusätzliche Einnahmequelle? Im Internet konnte ich recherchieren, dass diese überhöhten Mahnkosten systematisch in jedem Einzelfall erhoben werden. Auch der EOS muss die Haltung des Bundesgerichtshofs zur Höhe der Mahnkosten bekannt sein. Diese erfundenen mahnkosten als Zusatzeinnahme sind ein drastischer Verstoß gegen das RVG, noch dazu werden absichtlich Täuschungen begangen und die Zusatzeinnahme wird getarnt unter dem Deckmantel einer Gläubiger-Nebenkosten-Forderung, die es nie gab.

2. Die Inkassogebühren wurden nicht nachvollziehbar von 60€ auf 90€ erhöht. Auch das stellt einen drastischen Verstoß gegen das RVG dar. Es gibt nichts, was dem Inkasso eine überhöhte RVG-Gebühr rechtfertigen würde.

3. Bei EOS handelt es sich um eine Otto-Tochter. Gemäß §2 RDG liegt somit gar keine Rechtsdienstleistung vor. Dennoch versucht das Inkasso hier mittels Drohkulisse RVG-Gebühren einzutreiben. Ich bitte das Gericht, dem Inkasso diese Vorgehensweise zukünftig zu verbieten. Sowohl das Erheben von RVG-Gebühren im Falle konzerninterner Forderungen als auch das begründen von Gebühren über Schadensersatz-Forderungen in Verbindung mit RVG/RDG. Es handelt sich hierbei eindeutig um vorsätzliche Täuschungen der Schuldner zum zwecke der widerrechtlichen eigenen Bereicherung.

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Das bedeutet für das Inkasso maximalen Ärger. Danach dürfte die Bereitschaft der EOS; weiter gegen dich vorgehen, auf 0 gesunken sein.