Opa angehupt - Konsequenzen?
Hallo
ich hatte heute morgen eine Situation die mich immer noch beschäftigt.
ich war einkaufen, habe den sehr vollen Parkplatz befahren und endlich eine Parklücke gefunden. Nur konnte ich nicht einparken da vor der Lücke ein Opa stand (ohne Auto) und telefonierte. Ich habe erstmal gewartet, er hat mich gesehenen, bewegte sich aber nicht. Ich habe die Scheibe runtergelassen und ihn freundlich gebeten zur Seite zu fahren weil ich einparken möchte. Er hat mir mit der Hand gewunken dass ich weiterfahren soll. Ich habe nochmal gesagt dass er zur Seite gehen soll, aber er hat mir nur den Rücken zugedreht. Da habe ich gehupt, da ist er laut schimpfend zur Seite gegangen und hat geschrien dass das Konsequenzen hat, er hätte den Parkplatz für seine Tochter reserviert die in 10 min kommt.
Ich frage mich jetzt ernsthaft, darf der das so einfach?
9 Antworten
Reservierungen gibt's nicht, und alte Leute schimpfen gerne. Seine Drohung ist daher Unsinn
Ja was denn nun?
Nur konnte ich nicht einparken da vor der Lücke ein Opa stand (ohne Auto) und telefonierte......
.......ch habe die Scheibe runtergelassen und ihn freundlich gebeten zur Seite zu fahren
Zum Thema, nein er darf den Parkplatz nicht freihalten.... wenn er es dennoch macht wäre das eine Nötigung.
Nein, das darf er nicht.
Konsequenzen kann das höchstens für ihn selbst haben:
Parkplatz freihalten: Ist das Nötigung im Straßenverkehr?Blockt ein Fußgänger einen freien Parkplatz, indem er auf der Parkfläche steht, so nötigt er im schlimmsten Fall andere Fahrzeugführer, als er diesen die frei zur Verfügung stehende Parkmöglichkeit vorenthält. Geht er auch dann nicht beiseite, wenn ein anderer Autofahrer die Parklücke für sich beansprucht, können sich dadurch auch für den Fußgänger gefährliche Situationen ergeben.
Dürfen Sie also einen Parkplatz freihalten? Nein. Es handelt sich um öffentliches Eigentum und nicht um Privatbesitz. Das bedeutet, dass alle Fahrzeugführer die gleichen Anrechte auf eine freie Parklücke erheben können. Das Freihalten des Parkplatzes bildet als rechtsmissbräuchliche Handlungden Vorwurf der Nötigung.
Da hast du nichts zu befürchten, man darf keinen freien Parkplatz mutwillig blockieren.
Nö, darf er nicht. Du darfst ihn aber auch nicht mit Gewalt nötigen wegzugehen.
Hupen war ok, mit dem Auto langsam auf den Parkplatz fahren und ihn quasi wegzuschieben wäre strafbar gewesen.