Parkplatz: ab wann “reserviert”?
Hallo zusammen
folgende frage: bei mir an der Schule gibt es Parkplätze, die laut Lehrer (auch stellvertretende Schulleitung) für die Lehrer reserviert sind. Also: Lehrerparkplätze. Da allerdings nirgends ein Schild steht, frage ich mich ob die das dann so ohne weitere sagen dürfen, da es im Grunde ausgeschildert werden muss. Kann mir da jemand Auskunft zu geben?
Danke im Voraus
5 Antworten
Schule hat Hausrecht
Die Schule hat Hausrecht. Und wenn allgemein bekannt ist, welche Parkplätze Lehrerparkplätze sind, dann bedarf es auch keiner weiteren Ausschilderung.
Und somit dürfen die Schüler dort nicht parken.
Diese Parkplätze dürften sich auf dem Gelände der Schule befinden - ergo Privatgrundstück - ergo Parkverbot.
Und dafür bedarf es keiner besonderen Schilder, um zu wissen, dass man dort nicht !! parken darf.
Oder dürfen bei Dir zuhause - auf dem elterlichen Grundstück ( soweit ein Eigenheim vorhanden ist - aber Du wirst auch so wissen, was ich damit zum Ausdruck bringen möchte ) auch irgendwelche wildfremden Menschen ihr Auto abstellen? Denn da steht ja auch kein Schild !
Es geht darum dass ich dort Schülerin bin und ich mich frage ob ich dort somit ebenso nicht parken darf. Natürlich dürfen dort keine fremden Leute parken, soweit war ich auch. Danke
Nein Du darfst dort nicht parken - außer die Schule erteilt Dir explizit eine Erlaubnis. Und wie Du schon eindeutig in Deiner Frage zum Ausdruck gebracht hast, ist es allen Schülern bekannt, dass nur die Lehrer berechtigt sind Ihr Auto auf dem schuleigenen Parkplatz abzustellen. Was soll eigentlich eine solch kindische Diskussion?
Es wissen nicht alle Schüler Bescheid, da jeder Lehrer etwas anderes sagt.
Wenn Sie meine Diskussion bzw meine Frage als kindisch ansehen, hätten sie nicht antworten müssen ;) anscheinend haben Sie meine Frage nicht korrekt verstanden. Tut mir leid.
Hallo,
muss es überhaupt nicht,Schulen sind in der Regel durch Zäune und Tore eingefriedet und somit reiner Privatgrund . Da kann der Eigentümer bzw. dessen Beauftragte (Schulleitung) machen was sie wollen.
Auf dem Schulparkplatz gelten die Regeln, die der Hausherr dort aufgestellt hat. Die sind ja Schülern und Lehrern bekannt. Warum also sie noch aufschreiben. Halt dich einfach an die Regeln und wenn du ein Grundstück besitzt, bestimmst du, wie dort von wem geparkt werden darf. (Brauchst du auch nicht aufschreiben.)
und somit dürfen die Schüler dort nicht parken?
Danke für die Antwort