Parkplatz: ab wann “reserviert”?

5 Antworten

Schule hat Hausrecht

Die Schule hat Hausrecht. Und wenn allgemein bekannt ist, welche Parkplätze Lehrerparkplätze sind, dann bedarf es auch keiner weiteren Ausschilderung.

Diese Parkplätze dürften sich auf dem Gelände der Schule befinden - ergo Privatgrundstück - ergo Parkverbot.

Und dafür bedarf es keiner besonderen Schilder, um zu wissen, dass man dort nicht !! parken darf.

Oder dürfen bei Dir zuhause - auf dem elterlichen Grundstück ( soweit ein Eigenheim vorhanden ist - aber Du wirst auch so wissen, was ich damit zum Ausdruck bringen möchte ) auch irgendwelche wildfremden Menschen ihr Auto abstellen? Denn da steht ja auch kein Schild !

Hallo,

muss es überhaupt nicht,Schulen sind in der Regel durch Zäune und Tore eingefriedet und somit reiner Privatgrund . Da kann der Eigentümer bzw. dessen Beauftragte (Schulleitung) machen was sie wollen.

Auf dem Schulparkplatz gelten die Regeln, die der Hausherr dort aufgestellt hat. Die sind ja Schülern und Lehrern bekannt. Warum also sie noch aufschreiben. Halt dich einfach an die Regeln und wenn du ein Grundstück besitzt, bestimmst du, wie dort von wem geparkt werden darf. (Brauchst du auch nicht aufschreiben.)