Onlineunterricht Kamerapflicht?


02.02.2021, 11:31

Kamera*

Das sich so viele beschweren 😑

8 Antworten

Ich bin selbst Lehrerin und es gibt kein Gesetz was das verbietet.

Man sieht sich im normalen Unterricht auch. Oder trägst du da eine Papiertüte?

Aber man fühlt sich oft dann nicht wohl. Daher haben wir die Kamera zur Begrüßung an und dann dürfen sie alle aus machen.

lena1815  02.02.2021, 11:13

Klar sieht man sich im normalen Unterricht auch, aber da hat keiner eine Kamera aufgestellt, die den/die Schüler/in aufzeichnet und die Daten im Internet speichert.

Und es kann im Unterricht auch keiner einen Screenshot von dir machen..

Du hast Anwesenheits- und Präsenzpflicht und das darf der Lehrer kontrollieren, auch indem Du Deine Kamera einschalten musst. Wenn ich heute eine Videokonferenz in meiner Arbeit habe, muss ich auch vor der Kamera sitzen... .

Im Klassenzimmer darf der Lehrer auch verlangen, dass Du keinen Ordner und kein Buch vor Dir aufstellst, damit er sehen kann, was Du auf Deinem Tisch evtl. in Wirklichkeit machst... .

lena1815  02.02.2021, 11:13

Schon mal was von Datenschutz gehört?

Ralph9  02.02.2021, 11:17
@lena1815

sehr viel sogar, danke für die Nachfrage.

was sollte in diesem Zusammenhang datenschutzrechtlich eine Hürde sein? => Bitte mit rechtssicherer Begründung aus der DSGVO und anderen relevanten Rechtsgrundlagen

Es gibt eine Regel, die Kamera einzuschalten, und das ist die Schulordnung oder ganz schlicht die Anweisung des Lehrers.

Es gibt hingegen keine Regel, die Kamera nicht einzuschalten. Das bilden sich nur strohdoofe Schüler ein.

Verweigerung schlägt sich in Deinen Noten nieder.

Ehrenrunde gefällig?

14905403  03.02.2021, 12:13

Es gibt weder eine Regel, dass man sie einschalten muss (bilden sich strohdoofe Lehrer ein) noch eine die klipp und klar sagt dass man es nicht muss (bilden sich strohdoofe Schüler ein). Es ist ganz einfach nicht geregelt. Man muss niemanden in sein Zimmer schauen lassen (Privatsphäre) aber man hat eine Schulpflicht. Das einzige was Klarheit schaffen würde ist wenn ein Schüler eine 6 dafür bekommt, sie nicht einzuschalten, und dann dagegen Beschwerde einlegt.

Die Regel bzw. das Gesetz ist die Anweisung Deines Lehrers, die Du einfach zu befolgen hast.

14905403  03.02.2021, 12:09

nicht wenn die anweisung rechtswidrig ist

Jo3591  03.02.2021, 12:23
@14905403

Darüber sollten sich Schüler nicht den Kopf zerbrechen, sondern die Anweisung einfach befolgen. Sie dürfen froh sein, daß sie auf diese Weise überhaupt am Unterricht teilnehmen dürfen und können und dazu gehört nun mal auch, daß der Lehrer seine Schüler sieht und überwachen kann, daß sie keine unerlaubten Hilfsmittel einsetzen und auch aktiv am Unterricht teilnehmen statt am Handy zu zocken.

14905403  03.02.2021, 12:27
@Jo3591

Stimmt, aber dafür muss der Lehrer nicht den Rest des Zimmers sehen. Da das eine jedoch das andere zwingend erfordert, wäre das beste wenn ein KuMi eine Anweisung geben würde, dann jemand dagegen klagen würde und dann hätte man eine verbindliche Antwort.

Jo3591  03.02.2021, 12:57
@14905403

Tut mir leid, aber Du tickst irgendwie nicht richtig. Wir haben momentan wirklich Wichtigeres zu tun als uns mit so einem Kleinkram zu beschäftigen. Typisch deutsch!

14905403  03.02.2021, 13:15
@Jo3591

Das mit der Klage wäre ja schön, aber überflüssig, das stimmt. Aber Kultusministerien sollen sich drum kümmern und haben nur bedingt was besseres zu tun

Ganz ehrlich, wenn du nicht willst, willst du nicht und wenn sie das nicht akzeptieren, dann ist sie halt kaputt 🤷‍♀️