Onlinekauf deal abbrechen verbindlicher kaufvertrag?
Vorgeschichte: Ich und mein freund quatschen ein bisschen über shpock(ist wie willhaben) und er erzählt mir dass jemand etwas kaufen wollte von ihm und daraufhin haben beide den kauf online akzeptiert.Der typ wollte es aber dann nichtmehr und hat ihn einfsch bewertet wie als ob ein kauf stattgefunden wäre was aber nicht passiert ist. Frage: Ich hab mit ihm gewettet dass man die person eigentlich anzeigen kann weil das ein verbindlicher kaufvertrag ist und er meint dass man das nicht weiterverfolgt weil das nicht als vertrag giltet(keine unterschrift). Wer hat von uns recht?
3 Antworten
Ein Handel der über eine Webseite abgeschlossen wurde, ist voll gültig. Allerdings gibt es da noch das Rücktrittsrecht.
Falls beide den Handel wirklich abgebroichen haben, frag eich mich wie der Verkäufer trotzdem noch schlecht bewerten konnt. Setzt Euch mal mit dem Betreiber der Webseite in Verbindung deswegn.
nur einer hat den vertrag abgebrochen.Und da der andere uninformiert war hat er einfach zugestimmt
Keiner. Anzeigen kann man deswegen niemanden weil es nicht strafbar ist. Hat man aber einen Kaufvertrag geschlossen (dazu bedarf es keiner Unterschrift sondern lediglich der Zustimmung beider Seiten "Ja, so machen wir das"), kann man den auf Schadensersatz verklagen, der den Vertrag nicht erfuellt.
Ein Onlinekauf ist natürlich "rechtsverbindlich"