Onlinekauf deal abbrechen verbindlicher kaufvertrag?

3 Antworten

Ein Handel der über eine Webseite abgeschlossen wurde, ist voll gültig. Allerdings gibt es da noch das Rücktrittsrecht.

Falls beide den Handel wirklich abgebroichen haben, frag eich mich wie der Verkäufer trotzdem noch schlecht bewerten konnt. Setzt Euch mal mit dem Betreiber der Webseite in Verbindung deswegn.

btkiller7269 
Beitragsersteller
 25.08.2017, 16:01

nur einer hat den vertrag abgebrochen.Und da der andere uninformiert war hat er einfach zugestimmt

Keiner. Anzeigen kann man deswegen niemanden weil es nicht strafbar ist. Hat man aber einen Kaufvertrag geschlossen (dazu bedarf es keiner Unterschrift sondern lediglich der Zustimmung beider Seiten "Ja, so machen wir das"), kann man den auf Schadensersatz verklagen, der den Vertrag nicht erfuellt.

Ein Onlinekauf ist natürlich "rechtsverbindlich"