Ohne Rechnung kein Schadensersatz?

9 Antworten

@Teenager19,

dein Text ist irreführend!

Das Unternehmen hat die Schuld akzeptiert.

Du meinst wohl das Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers.

Nach einem Kostenvoranschlag wollen Sie mit den Betrag X nicht auszahlen!

Man kann auch nach Kostenvoranschlag abrechnen lassen, allerdings bekommt man dann nicht die MwSt. ausgezahlt. Unter Umständen auch noch Abzüge wie z.B. Fahrtkosten zum Lackierer usw.

Teenager19 
Beitragsersteller
 15.07.2015, 10:57

Ich bezweifel das mein AG die Versicherung eingeschaltet hat. Sie wollten ein Kostenvoranschlag haben. Nun sollen sie eine Rechnung.. sonst sei es nicht möglich den Betrag zu überweisen. Das spricht drauf hinaus das Sie es selber zahlen wollen. Um das zu machen brauchen sie eine Rechnung. Andernfalls müsste die Versicherung eingeschaltet werden und das will die Abteilung vermeiden.

So meine Theorie.

Apolon  15.07.2015, 17:31
@Teenager19

Ich bezweifel das mein AG die Versicherung eingeschaltet hat.

Was hat denn dein AG damit zu tun ?

Rufe beim Zentralruf der Autoversicherer an (Tel. 0800 2502600) und nenne dort das Kennzeichen des Unfallverursachers. Dann bekommst Du den Kfz-Versicherer mitgeteilt und auch die entsprechende Versicherungs-Nr. Dann rufst Du direkt beim Kfz-Versicherer an und teilst denen deinen Schaden mit.

Dann wickelt die Kfz-Versicherung des Schädigers den Schaden ab und der Schädiger kann dann wenn er möchte den Schaden seinem Versicherer erstatten.

Gruß Apolon

nein, du mahnst sie einfach an und drohst mit gerichtlicher durchsetzung deiner ansprüche, wenn sie nicht genau in 3 tagen auf den voranschlag zahlen


und dann nimmst du einen anwalt und lässt den machen und sie haben noch mehr kosten


wenns vor gericht geht, kommt ein gutachter her, da reicht weder eine rechnung, noch ein voranschlag, alleine der kostet sie ca 1000€

Teenager19 
Beitragsersteller
 15.07.2015, 09:39

Danke für deine Antwort.. 
Ist nur eine Aushilfsstelle. Mir ist es wichtig das ich nicht ohne Wissen irgendwas denen schreibe und was von Recht vorgaukel obwohl es so ein Recht nicht gibt.

Also habe ich das Recht auf Auszahlung und muss nicht reparieren lassen. Falls Sie das immer noch nicht wollen drohe ich mit juristischen Schritten? Kann ich das so verstehen?

EUistShice  15.07.2015, 09:43
@Teenager19

ja, den voranschlag müssen sie nicht akzeptieren

aber dann würde ein gutachter bestellt, der kostet um 1k

frag sie doch einfach, ob sie das wollen?

du bist auf jeden fall nicht gesetzlich verpflichtet, zu reparieren, definitiv nicht

du hast immer anspruch auf ersatz in geld, immer geld, nie reparieren oder so

das ist kein zwang

Teenager19 
Beitragsersteller
 15.07.2015, 09:46
@EUistShice

Danke dir vielmals ich recherchiere nochmal nach Gesetzen und antworte denen mal mit der Frage ob sie das mit dem Gutachten wollen.

EUistShice  15.07.2015, 09:04

wenn es dein AG ist, musst du natürlich wissen, was du tust

normal würde man dann ein gutachten erstellen lassen und das gutachten mit abrechnen

wenn sie sich dann weigern, würde man sie verklagen

wäre easy, aber ist beim AG natürlich nicht so super

frag, ob sie ein gutachten wollen

Du als Eigentümer deines Autos entscheidest, ob und wo dieses repariert wird. Du hast das Recht den Schaden fiktiv - ohne Reparatur und ohne Rechnung abzurechnen. In diesem Fall steht dir der Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer) zu.

Deine Aufgabe ist es die Höhe des dir entstandenen Schadens zu beziffern. Dazu darfst du als Geschädigter immer dann einen eigenen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, wenn du selber nicht eindeutig erkennen kannst, dass kein Bagatellschaden vorliegt. Ein Bagatellschaden, bei dem kein eigener unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt werden darf, liegt vor wenn der Geschädigte ohne fremde Hilfe erkennen kann, dass es nur ein geringfügiger Schaden ist, dessen Behebung unter 715 € kostet und er auch nicht den Verdacht auf evtl. weitere verborgene Schäden haben muss. Die Kosten für dieses Gutachten gehören ebenfalls zum Schaden und sind vom Verursacher zu tragen.

Bei einem Bagatellschaden (< 715 €) kannst du dir eine reine Schadenskalkulation von einem Sachverständigen erstellen lassen und anhand dieser abrechnen. So eine Schadenskalkulation ist wesentlich günstiger - aber auch geringer im Umfang - als ein Gutachten.

luggels  15.07.2015, 17:35

Und inwieweit beantwortet das jetzt die Frage? Dass ein Schadenersatzanspruch besteht, ist doch völlig unstrittig, ja selbst die Höhe ist unstrittig.

Die Frage ist doch, wie dieser gegenüber der Firma zu formulieren ist, wenn es nicht über die Versicherung läuft. 

Du hast meine Antworten ja als "großer Unsinn" abgetan. Dann verweise ich mal auf die Antwort von Hamburger02.

KfzSVnrw  16.07.2015, 08:41
@luggels

@luggels, die Antwort auf die Frage des TE steht in meinem Text. Für dich noch mal die einzelnen Sätze:

Du hast das Recht den Schaden fiktiv - ohne Reparatur und ohne Rechnung abzurechnen

Deine Aufgabe ist es die Höhe des dir entstandenen Schadens zu beziffern.

Dazu darfst du als Geschädigter immer dann einen eigenen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, wenn du selber nicht eindeutig erkennen kannst, dass kein Bagatellschaden vorliegt. ........

Bei einem Bagatellschaden (< 715 €) kannst du dir eine reine Schadenskalkulation von einem Sachverständigen erstellen lassen und anhand dieser abrechnen.

Richtig, zu einer Rechnung kommst du nur, wenn du den Schaden reparieren lässt. Der Kostenvoranschlag könnte zu hoch sein, daher wollen die nur einen Rechnungsbetrag selbst erstatten.

Die Frage ist hier: Müssen sie auch einen Kostenvoranschlag akzeptieren? Denn du könntest ja die Reparatur auch selbst ausführen oder es bei einem Freund zu einem Freundschaftspreis machen lassen.

Antwort: Nein, die Firma muss keinen Kostenvoranschlag für die Schadensregulierung akzeptieren.

Teenager19 
Beitragsersteller
 15.07.2015, 09:27

Geht es darum wo ich das Auto reparieren lassen kann? Ich könnte es ja theoretisch selber reparieren und hätte dann keine Arbeitsstunden.. so könnten Sie mir nur die Ersatzteile zahlen?

angy2001  15.07.2015, 09:29
@Teenager19

Entweder die Rechnung oder einen Kostenvoranschlag eines vereidigten Gutachters. Einen anderen Kostenvoranschlag müssen sie nicht akzeptieren. Verstehst du das nicht?

Teenager19 
Beitragsersteller
 15.07.2015, 09:35
@angy2001

Ich verstehe alles sehr gut nur du kannst es nicht verständlich erklären. Du widersprichst dir selbst bei deinen Antworten. Erst heißt es sie müssen kein KVA akzeptieren aber einen Gutachter zahlen Sie auch nicht. Also muss ich eine Rechnung Ihnen geben was Sie dann akzeptieren müssen? was vllt sogar ein noch höherer Betrag ist als sie erwarten?

Sorry aber es macht einfach kein SINN was du von dir gibst.. du sollst nicht fragen ob ich es verstehe sondern dich selbst fragen ob du es verständlich beantwortet hast.. DENNOCH danke für deine mühe und ciao

EUistShice  15.07.2015, 09:01

aber ein gutachten von einem vereidigten gutachter müssen sie akzeptieren udn auch bezahlen, würde ich mir überlegen

angy2001  15.07.2015, 09:03
@EUistShice

... und das Gutachten kostet denn eine Menge Geld, dass die Firma nicht erstattet. Da ist es doch einfacher, das Auto reparieren zu lassen und die Rechnung der Firma zu geben. Wo ist da Problem?

Sowas geht nur bei Versicherungen.

Eine Firma direkt KANN NICHT auf einen einen Kostenvoranschlag oder sowas bezahlen, die brauchen IMMER eine Rechnung. Sonst können sie das Geld überhaupt nicht verbuchen. Wo soll denn das Geld herkommen, aus einer "Schwarzen Kasse"? Das ist einfach eine Sache der Buchhaltung, sie machen sich sonst bzgl. Steuer und Buchhaltungspflichten angreifbar, vielleicht sogar strafbar.


jurafragen  15.07.2015, 10:01
Das ist einfach eine Sache der Buchhaltung, sie machen sich sonst bzgl. Steuer und Buchhaltungspflichten angreifbar, vielleicht sogar strafbar.

Das ist gelinde gesagt großer Unsinn. Es ist ein Schaden entstanden, der Arbeitgeber ist - aus welchem Grund auch immer - zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Der Schaden ist ganz unabhängig von der Frage entstanden, ob er behoben wird.

In Kfz-Haftpflichtfällen wird sehr häufig fiktiv abgerechnet, also ohne Reparatur und ohne Rechnung.

luggels  15.07.2015, 10:15
@jurafragen

Hallo?

Wir reden hier von einer Firma, vermutlich eine GmbH oder andere Kapitalgesellschaft. Wie bitte soll die den Kfz-Haftpflichtfälle über ihre Konten abwickeln. Nochmal, eine Versicherung ist NICHT eingeschaltet.

Ich glaube, der Unsinn ist ganz auf deiner Seite. Erkläre mal genau, wie soll eine GmbH ohne Rechnung Geld auszahlen? Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn das geschehen?

AalFred2  15.07.2015, 12:19
@luggels

Das ist mal grundsätzlich das Problem der Firma. Sie ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Dieser ist unabhängig von einer eventuelle Reparatur vorhanden.

luggels  15.07.2015, 12:50
@AalFred2

Na dann soll er halt selbst eine Rechnung schreiben, nichts anderes habe ich bereits oben geschrieben. Und wann habe ich behauptet, der Anspruch sei nicht vorhanden?

AalFred2  15.07.2015, 12:56
@luggels

Dann erläutere doch mal, warum sie buchhalterisch mit einem von ihm selbst gemalten Zettel mehr anfangen können als mit dem Kostenvoranschlag.

luggels  15.07.2015, 13:46
@AalFred2

Auf dem "selbstgemalten Zettel" steht SEIN Name und SEINE Anschrift und SEINE Kontonummer. Den Kostenvoranschlag kann er ja gerne als Beleg beiheften.

Ich weiß nicht, wie Leute auf die Idee kommen können, eine GmbH könnte aufgrund von irgendwelchen Kostenvoranschlägen  Zahlungen an Dritte veranlassen. Und wenn ich finanzielle Ansprüche gegen eine Firma habe, mache ich das eben in Form einer Rechnung. Alles andere wäre doch unverbuchtes Schwarzgeld.

Und jetzt erläutere du bitte, warum das deiner Meinung nach nicht so ist.

AalFred2  15.07.2015, 14:01
@luggels

Weil jeder so einen Zettel schreiben kann. Natürlich kann die Firma das auch mit dem Kostenvoranschlag problemlos verbuchen und sich quittieren lassen.

KfzSVnrw  15.07.2015, 16:31
@jurafragen

Das ist gelinde gesagt großer Unsinn. Es ist ein Schaden entstanden, der Arbeitgeber ist - aus welchem Grund auch immer - zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Der Schaden ist ganz unabhängig von der Frage entstanden, ob er behoben wird.

In Kfz-Haftpflichtfällen wird sehr häufig fiktiv abgerechnet, also ohne Reparatur und ohne Rechnung.

alles korrekt! Endlich mal eine gute und richtige Antwort!

Teenager19 
Beitragsersteller
 15.07.2015, 09:44

Cool, ok habe ich verstanden.. Aber weis jetzt nicht wie genau deine Antwort auf meine Frage hilfreich sein kann =)
ALSO MUSS ICH DOCH reparieren lassen? & habe kein Recht auf Auszahlung?

luggels  15.07.2015, 09:48
@Teenager19

Reparieren lassen oder nicht, Hauptsache, du bringst eine Rechnung an. 

Ich glaube nicht, dass du die Firma dazu verpflichten kannst, es über die Versicherung laufen zu lassen.

Teenager19 
Beitragsersteller
 15.07.2015, 09:50
@luggels

Ich habe erfahren das ich mich mit der Versicherung in Verbindung setzen kann. Du schreibst reparieren lassen oder nicht Hauptsache eine Rechnung.. Aber wie soll ich den von einem BMW Händler eine Rechnung kriegen ohne es reparieren zu lassen. 

luggels  15.07.2015, 10:01
@Teenager19

Vielleicht kannst du ja selbst eine Rechnung stellen.

Rechnungen an eine Firma von den eigenen Mitarbeitern ist zwar steuerlich auch nicht ganz ohne, aber einen Versuch ist es wert. Rede mit deinem Chef.