Ohne Genehmigung Nussbaum fällen?
Ich will ohne Genehmigung Nussbau . Ca 6-8 m Große. Ich habe das gehort von Stadt sehr schwer Erlaubnis bekommen. Aber das steht in meine Grünstück wo ich kaufen will.
Jetzt Frage
Was kostet Strafe ohne Erlaubniss Nussbaum entsorgen?
Ich bedanke alle für Ihre Antwort.
7 Antworten
Im eigenen Garten darf man bekanntermaßen nicht alles. Wenn der Baum krank ist oder wenn von dem Gehölz Gefahren für Leben oder Sachwerte ausgehen, wenn also z.B. der Baum auf das Nachbarhaus fallen könnte, liegt ein Befreiungsgrund vor.
Kommt man dem Baumfäller jedoch auf die Schliche, kann ihm je nach Ortssatzung eine Geldbuße bis 50.000 € auferlegt werden. Der Redaktion ist bisher eine Strafe in dieser Höhe allerdings noch nicht bekannt geworden, aber auch 3.000 oder 5.000 € können weh tun. Besser also, sich erst einmal zu erkundigen, ob die Gemeinde eine Baumschutzsatzung hat und wenn ja, sich dann um eine Erlaubnis zum Fällen zu bemühen.
http://www.baumarkt.de/nxs/8848///baumarkt/schablone1/Baum-faellen-im-eigenen-Garten-darf-man-das
in der Redaktion mag das nicht bekannt sein, aber ich kenne einen Fall, da mußte der Eigentümer 80000 EUR für 4 gefällte Birken bezahlen
Das Fällen eines Baumes ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet. In besonderen Fällen kann aus dieser Ordungswidrigkeit allerdings auch eine Straftat nach Naturschutzgesetz oder Landschaftspflegegesetz werden. Dann wird es teurer und deutlich unangenehmer. Gerichtsverhandlung, Verfahren, Strafe....... Das ist nicht lustig. Einfacher ist es, eine Fällgenehmigung zu beantragen. Das kostet in der Regel zwischen 50 und 200 Euro. Hast Du einen vernünftigen Grund für die Fällung vorzubringen, wird sie auch genehmigt.
schau in die baumschutzvorschriften der gemeinde.
im übrigen können sie neben eienr strafe auch verlangen, das du an gleicher stellen eine ersatzpflanzung machen.
Jeder Ort hat eine Baumsatzung. Geh mal in die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Eures Ortes und frage mal nach, ob in der Baumsatzung bei Euch überhaupt der Nussbaum drin enthalten ist! Denn nur für die Bäume, die in der Baumsatzung drin stehen, benötigst Du eine Genehmigung zum Fällen Und in den meisten Orten stehen zum Beispiel Fichten und Birken gar nicht erst in der Baumsatzung drin .............
Nee. Nur wenige Gemeinden haben Baumschutzsatzungen!!!
Träum weiter!
Ein Nussbaum im Garten, schützt im Sommer vor Wespen. !!!
schon mal an verpflanzen gedacht ?
Ist billiger und am erfolgreichsten