Öffentlicher Dienst/11 Monate erkrankt, nun plötzlich versetzt?
Guten Tag,
Meine beste Freundin hatte eine sehr schwere Erkrankung und hat sie überstanden. Sie ist im öffentlichen Dienst mit einer E9 eingruppiert. 11 Monate war sie krank, nun kann sie wieder arbeiten, wenn auch eingegliedert. Nun erwähnte die Verwaltung, sie muss in eine andere Abteilung und nicht mehr auf Ihren Arbeitsplatz.
Seit 15 Jahren macht sie Ihre Arbeit. Ihr Vertrag ist sehr leer, bedeutet es steht kaum etwas drin. Sie ist total geknickt und möchte am liebsten kündigen. Sie wurde durch einen Kollegen vertreten, der euren Teil Ihrer Arbeit verrichtet hatte.
Müsste man sie nicht fragen? Was fpr Möglichkeiten hätte Sie, um wieder auf Ihren alten Platz zu kommen??
Lg
3 Antworten
Nun du hast bereits einen Beteiligten als Thema- den Personalrat und eine Gleichstellungsbeauftragte (sofern es innerhalb der Behörde hier eine gewählte Person gibt) oder die Schwerbehindertenvertretung, falls die Freundin einen GdB hat - sind diejenigen mit denen es nun zu sprechen gilt. Evtl Dienstvereinbarungen BEM prüfen oder ob die "neue" Stelle ausgeschrieben werden müsste.
Im Arbeitsvertrag wird hier nichts drin stehen, die zB Verwaltungsangestellte E9 kann ich auch einer anderen Verwaltungstätigkeit E9 zuweisen, geht über Direketionsrecht, hier ist dann auch der Personalrat aus.
Kann ich natürlich auch einvernehmlich regeln - wenn ich es als AG will.
Dass die Arbeit nicht 11 Monate liegen bleiben kann- ist auch klar. Dass man den MA, den man nun mit Erfolg eingearbeitet hat, vielleicht nicht gerne wieder ziehen lässt- evtl. auch möglich. Vielleicht hat man auch komplett umorganisiert.
Sofern der MA noch schlechter eingruppiert war - will man ihn evt. auch nicht wieder schlechter stellen.
Sofern im Zuge des BEM, der bisherige Arbeitsplatz, die Tätigkeit als möglich Ursache für die Erkrankung im Zusammenhang stehen - ist auch eine Versetzung eine Möglichkeit in Erfüllung der Fürsorgepflicht.
Dies besagt zunächst nur die Wiedereingliederung beim AG.
Die Wiedereingliederung an sich ist eine Vereinbarung zwischen AG und AN aufgrund Vorgaben eines Arztes.
Wenn man jemanden nach 15 Jahren aus einem bestehenden Team raus nimmt - muss man an den Gründen überlegen.
Wenn es so ist, dass die Vertretung aus dem alten Team raus soll - muss auch hier der PR etwas wissen.
Im Zuge des BEM muss dann unter Umständen kommunizieren, dass man sich die erfolgreiche Wiedereingliederung im neuen Team mit Übernahme neuer Aufgaben nicht wirklich vorstellen kann.
Vielen Dank, es gehen Gerüchte herum, dass Vertretung in dem anderen FB nicht gern gesehen ist, und er als Ersatz im neuen bleiben....Gerüchte....aber wer weiß. Ich werde ausrichten, den Personalrat zu befragen, in der Hoffnung dass es nicht zu einer Versetzunng kommt. Zumal nicht wirklich Gründe genannt wurden.
Hallo mmoder77,
Arbeitsvertrag überprüfen was da drinnen steht. Öffentlicher Dienst = Tarifvertrag Öffentlicher Dienst ebenfalls beachten.
Desweiteren sind klärende Gespräche mit dem Chef immer hilfreich anstatt irgendwelche Menschen im Internet zu fragen.
Ben
Hi Ben, sie hatte den Chef drum gebeten, weil durch die Erkrankung sollte sie nicht viel stress bekommen, den sie nun hat. Der Chef ist dort leider nicht so pro Mitarbeiter, er nannte auch nicht wirklich einen, die Vertretung schafft die Sachen bis dato nicht.
Der Vertrag ist mau, denke evtl steht mehr in der Tätigkeitsbeschreibung
In der Privatwirtschaft steht meist eine Formulierung wie "angestellt als XY, kann aber auch in einem gleichwertigen Beruf/Tätigkeitsfeld eingesetzt werden".
Also in den Arbeitsvertrag schauen und mit dem Arbeitgeber sprechen. Allerdings darf man auch nicht vergessen, dass 11 Monate halt wirklich eine ewig lange Ausfallzeit ist, in der die Arbeit ja auch getan werden muss. Mit Vertretungslösungen funktioniert das begrenzt; irgendwann muss man da als Arbeitgeber eine Entscheidung treffen.
Im Vertrag steht nichts, aber das Direktionsrecht ist riesig....
Sie wäre ja wieder da, und der Kollege wurde nicht neu eingestellt, sondern gefragt ob er nicht übergangsweise vertritt.