Oberstufe Gymnasium Volljährig , brauche ich für einen Tag einen Krankenschein?
Hallo, Wie es im Titel schon steht brauche ich für einen Tag für das Gymnasium einen Krankenschein bei Volljährigkeit ? Ich wahr dieses Jahe erst sehr wenig Krank und es geht jetzt speziell darum das ich Durchfall habe und dadurch ja schlecht gehen kann. Muss ich da trotzdem zum Doktor ? Weil das wäre dann schon eine schwierige Angelegenheit.
Lg
5 Antworten
Leider ist das in Deutschland tatsächlich zunehmend ein Problem.Es gibt für einige Arten von Krankheiten eine Vakanz,nämlich den Hausbesuch des Arztes.Das korreliert stark mit dem Anspruch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen zu müssen.Es gibt so viele unnütze Gesetze in Deutschland.Mache Dich stark für eine gesetzliche Regelung.Zwar gibt es in einigen Betrieben Regelungen,einen ,zwei oder auch drei Tage ohne Attest fehlen zu dürfen,aber das hilft Dir nicht .Bitte rufe Deinen Hausarzt an,und frage ob Du das Attest abholen kannst,mit oder ohne ärztlicher Untersuchung.Lehnt er ab,so läßt Du dir das schriftlich bestätigen und gibst das in der Schule zu Deiner Entschuldigung ab.Beste Grüße
Das kommt ganz auch Deine Schule an, denn jede Schule regelt selbst, ab wann ein ärztliches Attest verlangt wird.
In der Regel wird ein Attest erst ab den dritten Krankheitstag verlangt, wenn das an Deiner Schule auch so ist, kannst Du ganz normal eine Entschuldigung schreiben.
Deine Volljährigkeit ändern an dem System nichts, Du benötigst bloß nicht mehr die Bestätigung Deiner Eltern für die Entschuldigung, sondern kannst sie eben selber schreiben.
Das kommt auf die Schule an. Manche akzeptieren wegen einem Tag auch eine handgeschriebene Entschuldigung, andere verlangen gleich ein Attest.
Bei uns kann man sich mit 18 selbst entschuldige, solange man keine Attestpflicht hat.
Jap Aufjedenfall ist immer nötig bei Krankheit!
Das stimmt so nicht.
Die Schule (wie auch später der Arbeitgeber) entscheidet selbst, ab wann der Schüler ein Attest vorlegen muss.
In der Regel wird es so gehandhabt, dass ein Attest erst ab den dritten Krankheitstag verlangt wird. Davor reicht eine gewöhnliche Entschuldigung. Volljährige Schüler, wie es auch der Fragesteller ist, können sich selber entschuldigen.
Zudem kann die Schule auch Ausnahmen in Form einer Attestpflicht festlegen, womit der Schüler bei jedem Fehlern ein Attest vorlegen muss. Das kommt für gewöhnlich aber nur vor, wenn ein Schüler auffällig oft fehlt.
Wie das genau gehandhabt wird, kann nur die Schule beantworten.