Nur durch Betrug auf das Gymnasium geschafft hat das Auswirkungen auf mein Abi wenn es rauskommt?
Hatte nur eine Empfehlung für die Realschule mein Vater hat das Gymnasium damals mit einer Fälschung reingelegt um mir einen Platz zu beschaffen. Ich habe mein Abi seit Sommer fertig und studiere jetzt wurde mein Vater allerdings wegen diverser anderer Betrügereien festgenommen und nun könnte das noch rauskommen
Ich habe Angst dass die mir mein Abi aberkennen ich kann doch nichts dafür was mein Vater getan hat als ich noch ein 10 Jähriges Kind war
14 Antworten
ich denke nicht, dass es ein problem ist. ich bin sogar legal auf das gymnasium mit einer realschulempfehlung gekommen! mach dir keinen kopf. du hast ja dein abitur absorbiert, das kann man nicht mehr rückgängig machen. höchstens kann es eine strafe für dein vater geben, durch dokumentverfälschung.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Abi ungültig werden könnte.
DU hattest ja als 10jähriger nichts angestellt, und dann hast du die Schullaufbahn planmäßig absolviert.
Google mal nach Fällen, in denen Leute einen Studienabschluss haben, obwohl sie gar kein Abi hatten. Das ist ja quasi so was Ähnliches aber auf höherem Niveau. Das heißt Fälle, in denen Leute erst mal ein Abizeugnis gefälscht hatten und dann komplett studiert haben. NACH erfolgreichem Studienabschluss kam dann also raus, dass das Abi falsch war. Was passiert dann? Ich weiß es nicht genau, aber solche Fälle sind bestimmt häufiger (und leichter zu ergoogeln) als deiner.
Wenn jemand ohne Abitur (oder mit einem gefälschten Abiturzeugnis) studiert und das Studium dann erfolgreich abschliesst, dann hat er trotzdem das Studum abgeschlossen. Das Abitur ist nur eine Zulassung zum Studium.
Ich denke nicht, dass dich jemand belangen kann oder dir sogar dein Abitur aberkennen würde. Erstens hast du das ja legal bestanden und zweitens denke ich, dass eine Empfehlung für die Realschule auch eine bleibt. Und die Betonung dabei liegt auf Empfehlung.
Das heißt, dass deine Eltern dich auch auf ein Gymnasium schicken können, auch wenn ihnen die Realschule für dich nahegelegt wurde, weil deine Grundschullehrer der Meinung waren, das das eher deinen geistigen Fähigkeiten entspricht. (Diese Angabe kann je nach Bundesland variieren, also übernehme ich keine Garantie für Richtigkeit)
Zudem hat dein Vater diese Fälschung begangen. Also kann man nur ihn belangen, dich aber nicht (zumal du mit 10 Jahren damals noch nicht strafmündig warst). Ein Abitur kann man auch nicht einfach zurücknehmen (nur wenn dir ein Betrug deinerseits bei de Prüfungen nachgewiesen werden könnte, glaube ich.
Und außerdem, um dich vollkommen zu beruhigen: Selbst wenn es sich bei der Fälschung dieser Gymnasialempfehlung um ine Urkundenfälchung handeln würde (wobei ich mir da nicht wirklich sicher bin), wäre die, soweit ich weiß, fünf Jahre nach Vollendung verährt, kann also nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden,
Alles Liebe
Bevi
ICH glaube schon... Nein, eigentlich bin ich mir da sicher...
Höre bitte auf Dir da irgendwelche hysterischen Ängste zu machen. Du hast das Abitur bestanden. Nur das zählt. Wie und wo Du dir die dazu nötigen Kenntnisse angeeignet hast, ist völlig uninteressant.
Wie Du da, als 10-Jähriger, in diese Schule gelangt bist, das weis niemand mehr so genau und das ist auch verjährt.
Mich stört nur, dass Du anscheinend nicht gelernt hast vernünftig nachzudenken und dass Du dir da völligen Schwachsinn einbildest.