Weihnachtsfeier trotz Krankenschein?

11 Antworten

Ich würde NICHT teilnehmen außer du hast z.B. den Arm im Gips, dann kannst Du Dich evtl. kurz sehen lassen, aber ich würde kein Risiko eingehen. Krank ist krank und da muss man daheim bleiben (Ausnahmen wie Arztbesuch etc. sind konkret geregelt). Wenn Dir jemand nicht gut gesonnen ist, kann es Probleme geben. Lass es, feiere daheim

Unbekannter111 
Beitragsersteller
 21.11.2011, 21:14

Der Hintergrund ist das ich krank geschrieben werde wegen einer Zahn-OP also keine gewöhnliche Krankheit in dem Sinne. Mein AG weiß den Grund allerdings.

Wenn es deinen Genesungsprozess nicht beeintraechtigt, darfst du natuerlich an der Weihnachtsfeier teilnehmen.

Eine ganz andere Frage ist, wie das dann im Betrieb gesehen wird und was fuer Auswirkungen bezueglich des "Klimas" zwischen dir und deinen Vorgestzten und Kollegen dies moeglicherweise haben koennte. Das wirst aber wohl nur du allein beurteilen koennen.

Als wir in meinem ehemaligen Betrieb vor vielen Jahren mal einen aehnlichen Fall hatten (Arbeitnehmer war krank und wir hatten Weihnachtsfeier), habe ich als Betriebsinhaber den betreffenden Mitarbeiter gebeten, moeglichst teilzunehmen, wenn er dies moechte und sein Gesundheitszustand dies auch zulaesst. Er kam und es wurde ein recht netter Abend. In manch anderem Betrieb mag man das aber voellig anders sehen. Also entscheide selbst, was in deinem Fall das Beste ist.

Wie das bei einer Zahn-OP geregelt ist, kann ich nicht genau sagen - bei Grippe wäre es klar, dass man im Bett bleiben muss - aber ich würde an deiner Stelle definitiv auf die Weihnachtsfeier verzichten.

Wenn du wegen einer Zahn-OP nicht arbeitsfähig bist, bist du wahrsch. erst recht nicht im Stande, bei der Feier ordentlich zu trinken, essen und lustige Späßchen mit den Kollegen zu machen.

Können schon wenn du nicht bettlägrig geschrieben bist. Aber obs so gut kommt bei den Kollegen und der Geschäftsführung ist eine andere Frage...

Wenn du nicht bettlägerig bist, kannst du ohne weiteres an der Weihnachtsfeier teilnehmen. Das Problem besteht, darin dass der Arbeitgeber ja nicht über die Diagnose deiner Erkrankung informiert ist.

Augenblickmal  21.11.2011, 22:52

Neben der rein rechtlichen Lage gibt es im Betrieb immer auch die , sagen wir hier mal die ständige Beurteilung des Mitarbeiters. Das haben fast alle GF Leute auch auf ihre Weise gesagt. Entweder ist er so gesund dass er arbeiten kann und auch an der Feier teilnehmen, oder er ist krank. Beides geht nicht und zwar weil es einen Chef gibt der sich ohne Betrachtung der Rechtslage ständig seine Meinung bildet und langfristig in die Beurteilung mit einfliessen lässt. Das gehört zum evtl. unmodernen Thema Pflichtbewusstsein, Disziplin, Motivation.