Nutzung von Bildern für nicht kommerzielle Zwecke
Guten Tag,
ich bin Programmierer und gleichzeitig Cocktailenthusiast und hatte die Idee für meine Heimbar ein Verzeichnis zu entwickeln in dem u.a. auch die Bilder der Flaschen zu sehen sind.
Da ich nicht die Ausrüstung habe um selber gute Fotos zu machen suche ich mir die Bilder zur Zeit noch "von überall aus dem Internet" zusammen. Sprich: Google Bildersuche, Produzenten-Webseiten, etc.
Das ist zur Zeit denke ich noch unproblematisch da ich meine Software bisher ausschließlich privat nutze.
Meine Frage ist nun:
Wenn ich die Software öffentlich (als Webseite) zugänglich machen würde, könnte das Probleme für mich bedeuten bezüglich der Bildrechte? Würde es ausrechen wenn ich jeweils die Quellen angebe? Reichen Floskeln wie "Alle Abbildung und Markenlogos sind Eigentum ihrer rechtmäßigen Besitzer."
Das ganze Projekt wäre wenn überhaupt erst einmal nicht-kommerziell, ich würde also keinerlei Geld damit machen (auch keine Werbeeinblendungen, etc.)
3 Antworten
A) Wenn man keinen oder wenig Gewinn aus der unerlaubten Nutzung fremder Werke zieht, kann es billiger werden laut UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz! Dann wird in der Regel nicht der Gewinn abgeschöpft, sondern lediglich eine UrhG § 32 Angemessene Vergütung verlangt: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html. Aber auch die kann pro Bild und Monat einige Hundert Euro betragen!
B) Wenn man den Urheber des Bildes nennt am Bild, kann es ebenfalls billiger werden laut UrhG § 13 Anerkennung der Urheberschaft. Denn Richter verdoppeln gerne mal den Schadensersatz-Betrag nach A), wenn auch noch der Name des "beklauten" Fotografen verschwiegen wird.
C) Bei google kann man in der Bildersuche nach der Eingabe des Suchworts (hier: "Cocktail") eine "Erweiterte Bildersuche" anklicken (rechts oben mit Hilfe des Zahnrad-Symbols) und dort dann links unten "Nutzungsrechte" auswählen.
Dabei sollte man "auch für kommerzielle Zwecke frei verwendbar" anklicken, da eine Website laut Webrechtsprechung (hier: zur Impressumgspflicht) nicht mehr als privat gilt, wenn sie regelmäßig betrieben wird. Aber man kann es natürlich auch riskieren, dass der Urheber es anders versteht ;-).
Ob dieser sein Werk wirklich frei gegeben hat für den genannten Zweck, dafür gibt google als reine Suchmaschine natürlich keine Garantie! Da hat man schon größere Chancen bei einer speziellen Fotowebsite - da kann man noch versuchen, den Seitenbetreiber in Regress zu nehmen, wenn der einen falsch informiert hat.
Gruß aus Berlin, Gerd
Beim Urheberrecht ist es egal, ob die Veröffentlichung kommerziellen Charakter hat. Es zählt die Veröffentlichung und das ist ohne Zustimmung der Rechteinhaber nicht zulässig. Da helfen auch keine Allgemeinsätze. Ohne Zustimmung darfst Du keine Bilder veröffentlichen - egal ob gewerblich oder privat.
Es ist ja auch kein Problem - einfach nachfragen, ob es "freie Bilder" für Veröffentlichungszwecke gibt oder ob man auf seiner Homepage positiv werben darf (wobei hier schnell eine Verbindung "Werbung = gewerblich=kommerziell gesehen wird.
Da du keine Rechte an diesen Bildern hast, darfst du sie auch nicht veröffentlichen. Es droht eine Anzeige / Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Du kannst aber jeden einzelnen Hersteller anschreiben und um Erlaubnis fragen.
Vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte gehofft zumindest (Promo)-Bilder von der Offiziellen Seite des entsprechenden Produkts verwenden zu dürfen. Es ist ja im Endeffekt eher Werbung für das Produkt.