Anzeige wegen Screenshot Google Suche und eBay Kleinanzeigen?
Folgendes. Ich suche für eine Freundin einen Gegenstand den man vor 8 Jahren kaufen konnte. Durch die Google Suche hat sie den Gegenstand zwar gefunden aber völlig überteuert (NP ca 3€ Verkaufspreis ca 17€). Daraufhin habe ich in Ebay Kleinanzeigen einen Beitrag verfasst das 'ich' den Gegenstand suche und einen Screenshot angehängt der Google Suche. Dort hab ich 2 Bilder umkreist welche den gesuchten Gegenstand zeigen. Die Quelle lässt sich unten drunter lesen (eBay.de und eBay.ch). Im Text habe ich ebenfalls geschrieben, daß es sich um einen Screenshot aus der Google Suche handelt.
Kann einem da was passieren zwegs Urheberrecht/Recht am Bild usw?
5 Antworten
was du da machst ist eine Verletzung des Urheberrechts und kann auch entsprechend bestraft werden.
Dabei ist es egal, ob du einen Screenshot oder eine Kopie einer Bilddatei irgendwo veröffentlichst. Du hast keine Rechte an den Bildern und darfst sie deshalb auch nicht verbreiten/Veröffentlichen
Daraufhin habe ich in Ebay Kleinanzeigen einen Beitrag verfasst das 'ich' den Gegenstand suche und einen Screenshot angehängt der Google Suche.
Ich verstehe den Hintergrund irgendwie nicht. Glaubst du, eBay Kleinanzeigen such jetzt für dich einen billigeren Artikel - oder was wolltest du mit dieser Aktion erreichen???
Nein, jemanden finden der ihn zum Normalpreis abgibt.
Ja, Du verbreitest Bilder ohne Zustimmung der Urheber weiter.
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, nimm die Bilder raus aus der Anzeige.
Ne darf man nicht, ich find's jetzt aber nicht ganz so dramatisch.
Angezeigt wirst du nicht, höchstens abgemahnt.
Nein... ist doch kein Bild, und auch kein Code oder so.
natürlich ist es ein Bild!!
Meine Guete, wen sollte das interessieren.
Die Frage ist nicht wen es interessiert, sondern ob es erlaubt ist. Abmahnanwälte gibt es mehr als genug.
das interessiert denjenigen, der die Rechte an den Bildern hat. Das kann teuer werden!
Es ist aber öffentlich für jeden zu finden. Ich kann genauso den link der bildersuche einfügen, dann sieht man es ja auch. Außer meine Kreise, die fehlen dann.
Das ist der entscheidende Unterschied. Ein Link ist keine Urheberrechtsverletzung.
Du darfst aber keine Bilder an denen du keine Rechte hast vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, das verbietet dir nun mal das Gesetz!
In dem Moment wenn du ein fremdes Bild oder auch einen Screenshot davon oder auch eine "Umgestaltung" des Bildes oder des Screenshots oder sonst was irgendwo hochlädst verstößt du gegen das Urheberrecht und kannst dafür bestraft werden. Vollkommen egal ob es woanders zu sehen ist. Einen Link dazu könntest du posten, aber halt nicht das Bild selbst. Aber nur weil du den Link posten kannst oder das Bild ja woanders zu sehen ist hast du halt nicht das Recht an dem Bild und darfst es eben nicht selbst irgendwo nutzen.
Es geht um 2 Bilder