Ist es erlaubt, Buchseiten abzufotografieren und zu veröffentlichen?
Ich möchte gerne ein paar Ausschnitte aus alten Büchern (keine ganzen Seiten) abfotografieren um die Entwicklung in Büchern darzustellen und dies auf einem Blog veröffentlichen. Ist das erlaubt?
4 Antworten
"um die Entwicklung in Büchern darzustellen" stellt die Frage: Die Entwicklung wessen?
Wenn du darstellen möchtest, wie sich die Buchproduktion im Laufe der Zeit entwickelt hat, oder das Layout von Buchseiten, dann darfst du dazu auch fremde geschützte Werke ohne Zustimmung der Rechte-Inhaber verbreiten, schreibt UrhG § 57 Unwesentliches Beiwerk:
"Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind."
Wenn aber der Inhalt der gezeigten Seite selbst der eigentliche "Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung" usw. ist, dann hilft dir nur das sehr beschränkte Zitierrecht. Siehe dazu http://www.internetrecht-rostock.de/zitatrecht.htm, insbesondere zum "kleinen Großzitat".
Gruß aus Berlin, Gerd
normalerweise nicht. zwecks urheberrechte. die liegen meistens beim verlag
aber glaube nur unter benennung der quelle
Nur, wenn die Bücher älter als 70 Jahre sind, und das Urheberrecht nicht mehr besteht.
Das hat nichts mit dem Alter des Buches zu tun! Sondern einzig mit dem Zeitpunkt des Todes des Urhebers!
Das Urheberreht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, ganz egal wie alt das Buch ist!
Wie alt sind die Bücher?
Und hat jemand noch Rechte darauf?
Die meisten sind etwa 10-30 Jahre alt, ich denke da hat noch jemand Rechte drauf...
Aber da gibt es doch auch Ausnahmen, oder? Zum Beispiel darf man doch nach UrhG § 51 auch Bildzitate in ein eigenständiges Werk einfließen lassen?