Nutzlast Terrasse Mietwohnung
hallo in die runde,
ich habe eine mietwohnung mit einer circa 60qm dachterrasse bezogen. für eine optimale und sichere nutzung wäre eine information über die nutzlast natürlich wichtig.
frage: ist mein vermieter verpflichtet mir eine verbindliche info zu geben, auch wenn dies im zweifel bedeuten würde, dass ein statiker von ihm beauftragt werden muss?
freue mich auf eure meinung.
danke
heiko
6 Antworten
Für Balkone und Dachterassen gibt es genormte Nutzlasten (kann man googeln)- diese Lasten müssen mindestens gewährleistet werden- da braucht man keine Angaben vom Vermieter und hätte auch rechtlich keinen Anspruch darauf.
danke. das mit dem "anspruch" war mir wichtig. auf die "normen" möchte ich mich nicht verlassen .. dann google ich mir mal einen statiker :-) .
ich habe eine mietwohnung mit einer circa 60qm dachterrasse bezogen. für eine optimale und sichere nutzung wäre eine information über die nutzlast natürlich wichtig.
Nutzlast kann man mit bestimmten Infos selber berechnen.
frage: ist mein vermieter verpflichtet mir eine verbindliche info zu geben, auch wenn dies im zweifel bedeuten würde, dass ein statiker von ihm beauftragt werden muss?
Nein, muss er nicht.
Er muss dafür sorgen, dass der Balkon für den normalen Gebrauch zur Verfügung steht.
Du kannst ja mal höflich fragen ob es Unterlagen gibt, bzw. welches Material verwendet wurde.
Für die Berechnung schau mal hier rein:
http://www.bauingenieur24.de/forum/lastannahmen-balkone.htm
MfG
Johnny
Darf man erfahren wofür Du die Info brauchst?
Nein, ist er nicht...
danke für die schnelle antwort.
Bei einem Neubau ergeben sich die zulässigen Nutzlasten aus der geprüften Statik. Bei Altbauten müssen erst die vorhandenen Konstruktionen ermittelt und beuerteilt werden.
Der Vermieter ist nur verpflichtet, die Standsicherheit für die "bestimmungsgemäße" Nutzung zu gewährleisten, sonst zu nichts.
Hallo Heiko,
der Vermieter wird sich bestimmt genauso wie fragen, was du denn mit der Terrasse vorhast, dass hierfür ggf. die Statik berechnet werden muss.
Im Sommer einen schwereren Grill aus Stein aufzustellen dürfte sicher kein Problem sein. Ebenso wenig wenn du mal ein paar mehr Gäste eingeladen hast.
Was lässt dich denn an der Stabilität der Terrasse zweifeln. Und welche Belastungen müsste sie für deine Zwecke standhalten ?
Das der Vermieter verpflichtet ist dir Auskunft zu erteilen glaube ich nicht. Er hat zu gewährleisten, dass bei dem Zweck entsprechend (Teil der Wohnungsvermietung) keine Gefahr für Leib und und Leben ausgeht.
es ging nur um die frage, welche information ein vermieter seinem mieter für die nutzung einer wohnung geben muss und ob die o.g. eine davon ist. eine regentonne kann schon ( an falscher stelle aufgestellt ) problematisch sein.
danke für die info. es gibt leider keine verlässlichen unterlagen beim vermieter bzw er weiss nicht wo er sie hat ...ein statiker muss also wohl so oder so ran .. eine "selbstberechnung" kommt für mich nicht in frage :-) ...