Nothilfe bei Tieren?
Es gibt ja neben der Selbstverteidigung die Nothilfe(jemand anderen verteidigen). Wie ist die rechtliche(nicht Moralische) lage bei Tieren?
Beispiel A: Ich gehe mit meinem Hund(Gesetzlich mein Gegenstand?) spazieren. Er wird angegriffen von Person X. Ich schütze meinen Hund indem ich Person X Angriffsuntauglich(also was in einer Selbstverteidigung zulässig wäre) mache. Glaube das ist rechtlich ok.?
Beispiel B: Ich sehe Person X die einen Hund angreift. Ich verteidige den Hund, indem ich Person Angriffsuntauglich mache. Der Hund gehört Person ?. Wie sieht es jetzt aus?
Beispiel C: Ich sehe Person X die seinen eigenen Hund angreift. Ich verteige den Hund, indem ich die Person Angriffsuntauglich mache. Der Hund gehört Person X. Es ist ja sein "Gegenstand", aber er begeht ja "Tierqäulerei"(weiß den Rechtlichen begriff nicht).
Also es gibt doch im Gesetztbuch einen Teil über verletzung von Tieren etc... also verhindere ich doch eine Ordnungswidrigkeit/Straftat oder? Und werden da unterschiede gemacht zwischen Tieren? Hund/Katze/Maus/Vogel/Elefant....
Ich würde aus meiner "Ethik/Moral" jedes Tier das ein Nervensystem zum fühlen von schmerz hat mit allen mitteln verteidigen. Wie ist es bei euch?
3 Antworten
Tiere werden seit 2002 zwar nicht mehr Sachen genannt, sind aber vor dem Gesetz Sachen. Du tust also nicht mehr als dein Eigentum zu beschützen. In allen Beispielen sind eine Angriffe rechtswidrig bzw. unverhältnismäßig.
Wenn er eine stattfindende Straftat beobachtet kann er die Polizei rufen, zum Schutz des Tieres wenn es anders nicht möglich ist den Angriff auch unterbinden.
Genau, das darf man nicht.
Du hättest in den "Themen" noch:
Hund, Katze, Pferd, Kaninchen, Hamster und Meerschwein
aufnehmen sollen, dann würde es Antworten hageln.
Gruß Dietmar
Der ist gut :)
Bist Du jetzt eigentlich in den Frage weiter gekommen? Résumé?
Beispiel A: Ist Notwehr wobei man da auch beachten sollte was untauglich eigentlich per eigener Definition gemeint ist.
Bewusstlos prügeln wäre demnach keine Notwehr mehr. Du kannst den gegenwärtigen Angriff auf deine Person oder Sache was ein Hund ja juristisch nun einmal ist abwehren solange bis keine unmittelbare Bedrohung mehr besteht. Bedeutet du wehrst den Angreifer ab, stoppst ihn und kannst ihn festhalten bis die Polizei kommt.
Bei B: wenn die Person X dem der Hund gehört du aber den für dich fremden Hund beschützt kannst du eingreifen und den Täter nach dem Jedermannrecht vorläufig festnehmen bis die Polizei eintrifft. Sollte das gegenüber aggressiv agieren ist auch körperlicher Zwang zur eigenen Gefahrenabwehr möglich.
Bei C: ähnliches, der Hundehalter begeht eine Straftat die du beobachtest. Du kannst gleich die Polizei holen oder direkt eingreifen und ebenfalls nach dem Jedermannrecht die Person vorläufig festnehmen bzw festsetzen bis die Beamten eintreffen. Ist die Person aggressiv und eine Gefahr für deine eigene Unversehrtheit ist durch die Notwehr körperliche Maßnahmen ebenfalls erlaubt.
Alles gilt aber auch nur wenn du alle Mittel vorher ausgeschöpft hast oder die Situation so gefährlich geworden ist das keine andere Möglichkeit mehr bestand. Ist nicht als Legitimation zu verstehen jemanden halb tot zu prügeln und Notwehr geltend zu machen.
immer vorausgesetzt das die Person nicht kooperiert. Wer einen Hund verprügelt wird sicherlich wohl kaum freiwillig warten bis die Polizei kommt oder seinen Perso vorzeigen...
Man darf nach dem jedermannrecht nur jemanden festsetzen wenn es sonst keine anderen Weg geben sollte die Person zu identifizieren. Gibt er dir deine Personalien oder er ist dir bekannt so das du der Polizei sagen kannst wer es war darfst du ihn nicht "festhalten bis die Polizei eintrifft".
Böse Falle die gerne in Strafverfahren wegen Nötigung und Freiheitsberaubung enden kann.
Also darf man fremde Tiere vor ihren Besitzern nicht verteidigen?