Notdurft verweigern in Bahnhofstoiletten etc.

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Der Wirt muss lediglich seinen Gästen die Toilette kostenlos anbieten. Dies erklärt den Umkehrschluss, dass Personen, die sich nicht zu den Gästen des jeweiligen Restaurants zählen dürfen, eine Nutzungsverweigerung hinnehmen müssen.
Entweder kann der Wirt in einem solchen Fall auf die öffentlichen Toiletten in nächster Nähe verweisen oder gar einen gewissen Geldbetrag für die Nutzung der Restaurant-Toiletten von der Person verlangen. Diese hat wiederum die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche der Wahlmöglichkeiten sie verwirklicht.

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-im-restaurant/darf-man-im-restaurant-die-toilette-benutzen-auch-ohne-gast-zu-sein.html

Wenn man nicht dafür kassieren dürfte, wäre das Bezahlen für die Toilette im Bahnhof in Dortmund längst abgeschafft. Dieselbe Situation findest Du auf Autobahnraststätten...

Die Toiletten in den Bahnhöfen (nicht nur in Dortmund) sind außerdem aus gutem Grund nur nach Bezahlen benutzbar...

fastnews 
Beitragsersteller
 24.03.2015, 13:25

Was ist der "gute Grund" denn, einem Menschen ein Grundbedürfnis zu verweigern?

anjanni  24.03.2015, 13:28
@fastnews

Es wird nicht verweigert - Du sollst nur dafür bezahlen.

Und gerade in den Bahnhöfen ist es doch klar: die wollen keine Besoffenen oder Zugedröhnten in den Ecken liegen haben. Das ist ja auch nicht schön für die Reisenden, die die Toilette mal nutzen müssen... Da kann man ganz von allein drauf kommen...

fastnews 
Beitragsersteller
 24.03.2015, 19:10
@anjanni

Ich persönliche sehe nicht aus wie ein Besoffener oder Junkie, der Herr, dem die Toilette verweigert wurde, sah auch nicht danach aus.

Wenn man nicht bezahlen kann, wird es verweigert, denn ohne Bezahlung wird ja niemand drauf gelassen, nicht wahr? Kann man übrigens auch selber drauf kommen. ;-)

Du musst das nicht erlauben. Aber jeder ist halt anders drauf. Wenn bei dir zuhause jemand klingelt, was würdest du dann tun? Das ist im Prinzip die gleiche Situation.

fastnews 
Beitragsersteller
 24.03.2015, 13:24

Hmm, ich finde, es nicht die gleiche Situation. Im Ladenlokal, egal, ob Kleidungsgeschäft, Buchladen, ... etc. ist der Zugang zum Laden als solches öffentlich.

Wenn ich also in einer Fußgängerzone stehe und Magenprobleme im Anmarsch sind, habe ich im besten Fall 5-10 Minuten was zu finden. Öffentliche Toiletten sind meist nicht benutzbar, oft kommt es vor, das einem gerade 50 Cent oder 1 Euro fehlt. Was sowohl für die öffentl. Toilette als auch im Restaurant notwendig wäre.

Wenn im Laden also jemand darum bittet und ich verweigere das als Ladenbesitzer, dann bekommen das auch andere Menschen mit und wenn es zum unfreiwilligen Ausfluss kommt, ist das Geschrei groß. Vor allem, wenn es im Laden passiert. Dann werden die Kunden, die drin sind auch den Kopf über den Besitzer schütteln. Schlechtes Marketing - in vielerlei Hinsicht.