Nießbrauch nachträglich eintragen?
Mein Freund hat vor fünf Jahren das Haus seiner Eltern überschrieben bekommen. Jetzt wäre es ihm aber ganz lieb, wenn nachträglich der Nießbrauch für seine Eltern eingetragen würde, da sie alleine in dem Haus leben und das vermutlich auch noch 15-20 Jahre tun werden. Kann man das nachträglich machen?
2 Antworten
der niessbrauch kann auch jetzt noch eingetragen werden.es wäre nur ratsam sich an einem steuereberater oder fachanwalt zu wenden weil evtl. schenkungssteuer zu bezahlen sind und es auch auf die formulierung des einzuräumende recht ankommt. da würde ich mich nicht so sehr auf einen notar verlassen.
was ist ein nießbrauch?
und will dein freund für die 5-jahre rückwirkend geld von seinen eltern? ansonsten denke ich wäre es mit einem neuen vertrag, oder eine änderung im vertrag kein thema das zu tun, oder ich hab was falsch verstanden.
Neenee, er will es einfach ab jetzt eintragen lassen. Rückwirkend soll da nix laufen, bloß für die Zukunft.
also ich denke mal ja, weil wenn beide vertragsparteien einverstanden sollte es ja keine probleme geben, denk ich!
Das Haus würde weiterhin meinem Freund gehören, aber die Eltern kommen solange wie sie darin wohnen, für die Kosten des Hauses selbst auf.