Nichteinhaltung des Liefertermins! Welche Rechte hat man?
Hallo,
also mein Problem ist folgendes: wir haben vor ca. 8 Wochen in einem Möbelhaus ein Sofa bestellt! Letzte Woche kam dann der Anruf das es da wäre und somit wurde der Liefertermin auf gestern zwischen 16 und 19 Uhr gelegt ! Bis 19 Uhr war jedoch kein Lieferservice in Sicht, also haben wir bei dem Möbelhaus angerufen! 2 mal ! Das erste mal um 19.15 Uhr und das zweite Mal dann um ca. 19.50 Uhr ! Beides mal wurde uns zu 100% zugesichert das das Sofa noch kommt, die Herren wohl nur im Stau standen! Aber wie man sich denken kann war dies nicht der Fall! Die Herren kamen gestern nicht mehr! Und uns wurde natürlich nicht Bescheid gegeben!
Welche Rechte hat man nun ? Kann man Preisnachlass verlangen ? Wenn ja wieviel ? Wir werden nachher erstmal anrufen und denen man die Meinung sagen, ich finde das ist eine absolute Frechheit!
8 Antworten
Der Kaufvertrag. Aus einem Kaufvertrag ergeben sich als allererstes folgende Pflichten.
Der Verkäufer muss einem das Eigentum verschaffen.
Der Käufer muss zahlen.
Der Käufer muss die Ware abnehmen.
Der Verkäufer hat Dir das Eigentum bis jetzt noch nicht verschafft, da der Eigentumsübergang mit Übergabe erfolgt. Du hast das Recht, dass er Dir das Eigentum verschafft.
Da ein Liefertermin gesetzt wurde, denn der andere versäumt hat, könntest Du vor Gericht gleich Klage auf Erfüllung des Vertrages einreichen.
Die Frage ist allerdings, was es Dir bringt.
habe gerade gelesen : angeblich XXXL.?? Die mit dem "roten Stuhl."?
{[:-).. Mit sowas ist nicht zu spassen:.. bei "rotem Stuhl" ist Krankenhaus angesagt , könnte "Ruhr" oder Darmkrebs sein......{[:-)
Also ::... Vorsicht bei "rotem Stuhl"
Realistisch keine, es sei denn man könnte durch die Verzögerung/ Nichteinhaltung des Liefertermines einen wirtschaftlichen Schaden nachweisen.
Anrufen , neuen Termin versuchen und Limit angeben : z.B. zwischen ..??.. 15 u. 18 Uhr , dazu mit Rücktritt vom Vertrag drohen und um Nachricht "bitten" . Man hat ja seine Zeit nicht gestohlen und muss zum verabredeten Zeitpunkt ja auch auf "alles Private" verzichten ,... genauso müssen Absprachen eingehalten werden = Bestandteil des Vertages. Preisnachlass wäre nur "machbar" wenn man nachweisbar einen Verlust durch das Verschulden der Lieferfirma hat
Ist ja gut dass Du auch mal schlechte Erfahrungen gemacht hast. Dies ist aber heute überall Gang und Gebe! Also üblich. Reg Dich wegen eines Sofas nicht auf! Sprich oder schreib es "sachlich" an das Möbelhaus vielleicht erhältst Du einen kleinen Nachlass. Was nützen Dir bei so einer Kleinigkeit rechtliche Ansprüche!