Nicht vollständig abgeschriebene Gegenstände verkaufen?

2 Antworten

Ja, den kompletten Erlös als Einnahme aber auch den Restbuchwert als Aufwand. Als Gewinn bleibt dann entsprechend die Differenz zwischen Erlös und restbuchwert. Die übrigen Anschaffungskosten wurden über die AfA als Aufwand berücksichtigt. So wurden insgesamt deine gesamten Anschaffungskosten als Aufwand berücksichtigt. Egal ob/wie weit bereits abgeschrieben wurde.

Julian321123 
Beitragsersteller
 25.02.2021, 12:13

Hallo Stefan, danke für die schnelle Antwort. Verstehe ich das richtig - also dann bei zwei Jahren Besitz die verbleibenden 5/7 des Kaufpreises als Ausgabe für dieses Jahr und wiederrum den kompletten Erlös als Einnahme ?

Du bekommst doch sicher nicht den NeuPreis für deine gebrauchte Kamera?

Wenn du den Buchwert bekommst, hattest du zwei Jahre lang eine Kamera zum Preis von der jährlichen Abschreibung ca. 300 € mal Zwei