Nicht eingetragenen Verein auflösen?
Der Vorstand und Gründer eines nicht eingetragenen Vereins möchte diesen auflösen mangels Mitgliedern, da gleichzeitig 5 Leute aufhören. Der Kassenwart hat nun mit 2 anderen Mitgliedern beschlossen den Verein weiter zu führen obwohl 5 dagegen stimmen. Auch will der Kassenwart ohne Abstimmung eigenmächtig das Geld aus der Vereinskasse der 5 Mitglieder die auflösen möchten, ohne vorherigen Beschluss bzw Abstimmung an einen anderen Verein spenden. Hat er das Recht dazu?
6 Antworten
In der Satzung wurde leider der Punkt nicht geregelt.
Eine Mitglieder Versammlung wurde vom Vorstand einberufen.
Der Kassenwart aber weigert sich, auch verweigert er trotz mehrfacher Aufforderung den Einblick ins Kassenbuch und Kasse.
Der Betrag der sich in der Kasse befinden soll wurde nur mündlich mitgeteilt
Für ihn ist es beschlossen, 5 Leute darunter der Vorstand möchten aufhören bzw. auflösen, er nicht also sind alle nicht mehr im Verein und haben nichts mehr zu sagen. Ohne Versammlung!!!
Er entscheidet auch wohin das Geld geht, niemand würde vorab gefragt sonder nur dem Vorstand der Vorschlag gemacht, dem aber die Mehrzahl der Mitglieder nicht zustimmt.
die Mehrzahl gilt. außerdem hat der kassenwrt nicht das recht dazu, das Geld an einen anderen verein zu spenden. also ruft nochmals eine Sitzung ein
Es gibt keine Satzung?
Dann entscheidet das BGB.
das schreibt in § 41 einen 3/4 Beschluss der Mitgliederversammlung zur Auflösung vor. Hier würde sie also nicht Zustandekommen.
Die Verwendung des Vereinsvermögens im Auflösungsfall regelt § 45. Der liegt hier ja nicht vor.
Dann entscheidet wiederum die Mitgliederversammlung über einmalige Sonderzuwendungen.
Habt ihr keine Satzung? Da müsste nämlich drinstehen, wie und wann der Verein aufgelöst wird und was mit dem Restvermögen geschieht. Wenn ihr versäumt habt, das Ende des Vereins zu regeln, hilft nur: Verhandeln.
Hat er das Recht dazu?
Schau in die Satzung.