Neues Leiharbeitsgesetz?
Hallo Arbeitsrechtler, ich arbeite als Leasingskraft bei seit 2014 der Basf in Ludwigshafen. Die 18 Monate Höchstüberlassung hatte ich am 30 September 2018 bereits voll. Nun wurde mein Überlassungsvertrag um 12 Monate verlängert. Frage: Was kann ich meinerseits tun um fest übernommen zu werden oder muß mich die Basf sowieso fest einstellen, wenn ich darauf bestehe? Bitte sendet mir doch kongrete Kommentarezu dieser ernsten Angelegenheit.
2 Antworten
Erkundige Dich bitte erst einmal beim Betriebsrat (ich vermute, es gibt einen), ob ein Tarifvertrag Anwendung findet, der eine längere Beschäftigung von Zeitarbeitern enthält oder ob es im Betrieb eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt.
Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann die 18-Monats-Frist verlängert werden.
Wenn Du jetzt auf eine feste Stelle bestehst eine längere Beschäftigung als Zeitarbeitsnehmer aber möglich ist, bekommst Du evtl. keine Verlängerung, bzw. Du bist danach "raus".
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~7-fragen-zur-neuen-leiharbeit~
Ich kenne jemanden dem es genauso erging, und der hat auf Festeinstellung bestanden und hat sie nun auch.
Du solltest mal Deine Gewerkschaft fragen, die kennt sich da aus !
Musst natürlich Mitglied sein, um da Info´s zu bekommen.