Neues Leiharbeitsgesetz?

2 Antworten

Erkundige Dich bitte erst einmal beim Betriebsrat (ich vermute, es gibt einen), ob ein Tarifvertrag Anwendung findet, der eine längere Beschäftigung von Zeitarbeitern enthält oder ob es im Betrieb eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt.

Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann die 18-Monats-Frist verlängert werden.

Wenn Du jetzt auf eine feste Stelle bestehst eine längere Beschäftigung als Zeitarbeitsnehmer aber möglich ist, bekommst Du evtl. keine Verlängerung, bzw. Du bist danach "raus".

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~7-fragen-zur-neuen-leiharbeit~

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/reform-der-zeitarbeit/arbeitnehmerueberlassung-dauer-auf-18-monate-begrenzt_76_433684.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich kenne jemanden dem es genauso erging, und der hat auf Festeinstellung bestanden und hat sie nun auch.
Du solltest mal Deine Gewerkschaft fragen, die kennt sich da aus !
Musst natürlich Mitglied sein, um da Info´s zu bekommen.