Mein Fahrrad wurde vor der Haustür gestohlen. Was kann ich jetzt tun?
Mir ist mein Fahrrad von der Haustüre gestohlen worden. Aber zum Glück hab ichs bei HDI versichert. Jetzt will ich in die AGBs schauen ob man es nachts einschliessen muss, weil es nämlich im freinen stand. Aber ich kann die AGBs über Fahrräder nicht finden. Weiss jemand was dazu?
2 Antworten
Die AGB hast du von der Versicherung bekommen.
Meist besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad zwischen 22:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens auf der Straße abgestellt wird (außer, wenn es sich noch im Gebrauch befindet, weil Du in dieser Zeit noch unterwegs bist). Nur wenige Versicherer verzichten bisher auf die Anwendung dieser Nachtzeitklausel.
Die für deinen Vertrag zutreffenden Bestimmungen dazu findest Du in den "Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung" (AHB), die Dir bei Vertragsabschluss übergeben wurden.