Neuer Vermieter - neuer Mietvertrag . Ist der überhaupt gültig oder gilt der alte?
Hey Leute,
wir haben seit 1. Januar 2018 einen neuen Vermieter. Es hat uns WEDER DER ALTE VERMIETER, NOCH DER NEUE darüber aufgeklärt, dass das Haus verkauft wurde. Im Internet habe ich gelesen, dass der alte Mietvertrag seine Gültigkeit behält, auch wenn der Hauseigentümer wechselt. Er setzt einen neuen auf, will da die Nebenkosten um 20 Euro erhöhen.
Jetzt haben wir die letzte Miete noch an den alten Vermieter überwiesen und jeder meint plötzlich "Hol dir das Geld zurück und gib es dem neuen Vermieter!" Ich werde einen Schdreck tun! Ich sage, dass sich der neue mit dem alten Vermieter einig werden soll und den Mieter nicht unnötig unter Stress setzen soll.
Der neue Vermieter bekommt die Februarmiete und alles pünktlich bezahlt, alles kein Thema, nur die Januarmiete haben wir in dem Glauben überwiesen, der alte Vermieter bleibt bestehen. Einen neuen MV werde ich auch nicht unterschreiben, weil wie gesagt, ja der alte gilt. Wie ist zu verfahren?
12 Antworten
Was Du machst, ist fast richtig.
So lange, wie Dich der alte Vermieter nicht informiert, daß eine Eigentumsübertragung stattgefunden hat, überweist Du die vereinbarte Warmmiete an ihn. Will der neue Vermieter was von Dir, bitte ihn, sich mit dem alten Vermieter in Verbindung zu setzen, denn nur dieser ist (bislang) Dein Vertragspartner.
Einen neuen Mietvertrag musst Du nicht unterschreiben. Der Käufer hat die Mieter "mit gekauft".
Die NK-Vorauszahlung kann jederzeit angepasst werden, das ist absolut zulässig.
ja gut "jederzeit" natürlich nicht - aber wenn es einen Anlass dazu gibt, z.B. eine erhöhte Nebenkosten-Nachzahlung
.... und das liegt hier laut Frage vor? Kann ich noch nicht ersehen.
deswegen schrob ich ja auch "wenn es einen Anlass dazu gibt, z.B. eine erhöhte Nebenkosten-Nachzahlung"
Die NK-Vorauszahlung kann jederzeit angepasst werden, das ist absolut zulässig.
Nicht jederzeit, erst ab übernächstem Monat nach Zustellung der fristgerechten korrekten Abrechnung über die Vorauszahlungen.
Dass der Käufer in den bestehenden Vertrag eintritt, also etwa keinen Winterdienst auf dich übertragen dürfte hat nun nichts damit zu tun, dass er berechtigt wäre, die Nebenkosten(vorauszahlungen) gem. §§ 560 I, 560 IV BGB zu erhöhen oder ein Mieterhöhungsverlangen stellen darf, sofern die Voraussetzungen n. §§ 558 ff. BGB gegeben wären.
Wie kann man ernsthaft davon ausgehen, das die vertraglich genannte Miete und Nebenkosten bei Einzug für alle Zeit festgeschrieben sind?
Wann und auf welches Konto demnächst überwiesen wird, erfahrst du schon noch; Nicht durch Kaufvertrag, erst mit Grundbucheintrag wird der Erwerber euer Vermieter und Vertragspartner.
Einen Vertrg mit für dich schlechteren Bedingungen musst du natürlich nicht eingehen; die 20 EUR dennoch zahlen.
G imager761
.
Der alte Mietvertrag gilt weiter. den hat der Erwerber praktisch mit gekauft.
Eine Erhöhung der Nebenkosten ist allerdings trotzdem möglich. Das ergibt sich daraus, wenn jetzt eine Nachzahlung fällig wurde.
Hallo,
da liegst du auch absolut richtig.
Solange die MIeter von einem Verkauf der Immobilie nicht informiert wurden, gelten die Zahlungen an den alten Vermieter als "befreiend" gezahlt.
Wie die sich unter einander einigen, braucht euch nicht zu kümmern.
Ebenso ist es mit dem Mietvertrag,der bleibt nach dem BGB weiterhin gültig.
Falls ihr noch nicht Mitglied beim Mieterbund seid, so würde ich das schnellstens nachholen.
Die können euch nämlich bei der Prüfung von Erhöhungen der Nebenkosten oder MIete genau sagen, ob das zulässig ist.
wir haben seit 1. Januar 2018 einen neuen Vermieter. Es hat uns WEDER DER ALTE VERMIETER, NOCH DER NEUE darüber aufgeklärt, dass das Haus verkauft wurde. Im Internet habe ich gelesen, dass der alte Mietvertrag seine Gültigkeit behält, auch wenn der Hauseigentümer wechselt.
Korrekt, §566 BGB Kauf bricht nicht Miete.
Jetzt haben wir die letzte Miete noch an den alten Vermieter überwiesen und jeder meint plötzlich "Hol dir das Geld zurück und gib es dem neuen Vermieter!" Der neue Vermieter bekommt die Februarmiete und alles pünktlich bezahlt, alles kein Thema, nur die Januarmiete haben wir in dem Glauben überwiesen, der alte Vermieter bleibt bestehen.
Solange Du keinen Hinweis vom alten Vermieter bekommen hast dass es einen neuen Vermieter gibt oder der neue angebliche Vermieter Dir keinen Grundbuchauszug zeigt, zahlst Du wie bisher die Miete an den alten Vermieter; sollen die sich doch streiten
Einen neuen MV werde ich auch nicht unterschreiben, weil wie gesagt, ja der alte gilt.
Musst Du auch nicht.
... seit wann dürfen wir Vermieter jederzeit die VZ anpassen und warum weiß das der BGH noch nicht?