neuer kitagutschein bei kündigung?

1 Antwort

Nein, es reicht, wenn Sie der neuen Kita eine Kopie des Gutscheins vorlegen, falls das alte Original nicht mehr vorhanden ist oder nicht herausgegeben wird. Allerdings muss in der alten Kita die Kündigungsfrist eingehalten werden. In Ausnahmefällen gibt es auch eine Möglichkeit der Doppelfinanzierung, d.h. der gleichzeitigen Inanspruchnahme von 2 Kitaplätzen. (§7,4 KitaFöG) Ein neuer Gutschein muss allerdings beantragt werden, wenn beim Kitawechsel eine Vertragspause von mehr als 5 Wochen eintritt.

siehe auch hier: http://www.kitagutschein-berlin.de/index.php/eltern/haeufige-fagen#kitawechselneuergutschein