Neuer Arbeitgeber - alte Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
Hallo,
ich habe damals Anfang 2010 die Erstbelehrung zum Infektionsschutzgesetz nach § 43, Abs 1, Nr 1 gemacht, für die Ausbildung zur Erzieherin.
Letztens hatte ich ein Vorstellungsgespräch im Gastronomiegewerbe und muss dort so eine Belehrung nachweisen können. Ich hab gefragt, ob man die neu machen müsste, oder ob die alte gültig wäre & mir wurde gesagt, die ist ein Leben lang gültig.
Habe Zuhause dann meine Belehrung weider gefunden und unten steht: "Diese Bescheinigung darf bei Ihrem ersten Arbeitstag nicht älter als drei Monate sein. [....]"
Habe noch so einen Zettel von zukünftigen Arbeitgeber bekommen, wo das ebenfalls draufsteht (also welche Unterlagen ich brauche, dass ich anfangen kann).
Muss ich jetzt eine ganz neue Belehrung machen (kostet wohl um die 30 €), oder übernimmt das der Arbeitgeber ?
Habe etwas Bammel, da zu fragen, das kommt mMn irgendwie dreist rüber, zu fragen, ob die das übernehmen...
Habe die Frage mit der SuFu nicht gefunden, nur welche zu einem Gesundheitszeugnis vom Arzt.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
LG ~~
2 Antworten
Dort wo Du Dich vorgestellt hattest, wollten die ja keine Neue. Wenn Du jetzt dann dort anfängst, kannst Du die Alte vorlegen und auf den entsprechenden Satz dann aufmerksam machen und dann abwarten was die in dem neuen Laden sagen.
Vielen Dank :)
Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein, d. h. Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Belehrung mit der Arbeit beginnen.
Nach erfolgter Belehrung erhalten Sie eine Bescheinigung, die lebenslange Gültigkeit hat. Darüber hinaus ist ihr Arbeitgeber jedoch verpflichtet, alle 2 Jahre eine Nachbelehrung durchzuführen.
Ich hoffe - auch nach der ganzen verstrichenen Zeit - ist diese Antwort noch von Nutzen :-).