belehrung infektionsschutzgesetz arbeitswechsel?

4 Antworten

Hi,

" Information zur sog. Lebensmittelbelehrung / zum Gesundheitszeugnis nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000, zuletzt geändert am 28.03.2013

Das erstmals ausgestellte und Gesundheitszeugnis ist lebenslang gültig, wenn die belehrte Person ihre Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten nach der Erstbelehrung aufgenommen hat!

Das Gesundheitszeugnis gehört der belehrten Person – nicht dem Arbeitgeber. Deshalb muss der Arbeitgeber das Gesundheitszeugnis an den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin aushändigen, wenn dieser/diese den Arbeitgeber wechselt und das Zeugnis für das neue Beschäftigungsverhältnis benötigt.

Wenn der neue Arbeitgeber trotz lebenslanger Gültigkeit des Zeugnisses eine erneute Belehrung durch das Gesundheitsamt wünscht, so ist dies möglich – jedoch sollte der Arbeitgeber dann die Kosten für diese im Grunde unnötige erneute Belehrung tragen.

Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt:
Laut §43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird nur die erste Belehrung durch das Gesundheitsamt durchgeführt.

Folgebelehrung durch den Arbeitgeber:
Gemäß § 43 Absatz 4 IfSG ist der Arbeitgeber oder Dienstherr (und nicht das Gesundheitsamt) verpflichtet, Beschäftigte, die bereits erstmals durch das Gesundheitsamt belehrt wurden und eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Absatz 1 IfSG ausüben,"

Dauert ca 2 Stunden und kostet um die 25-30€ je nach Bundesland vermute ich Unterschiede. 

Es ist dein Leben lang gültig wenn alle Nachbelehrungen rechtzeitig erfolgt sind und eingetragen wurden. Also die erste Nachbelehrung nach 6 Wochen und dann immer 1 mal im Jahr.

xndkxkd 
Beitragsersteller
 27.01.2017, 18:29

müssen nachbelehrungen vermerkt werden ?

Sanja2  27.01.2017, 18:30
@xndkxkd

ja, müssen sie, sonst kann ja jeder behaupten dass sie erfolgt sind.

Das hat ein zeitliche und keine betriebsbezogene Gültigkeit. Also kannst Du es dem neuen AG geben.

xndkxkd 
Beitragsersteller
 27.01.2017, 18:30

und wie lange?

Novos  27.01.2017, 18:32
@xndkxkd

Du musst (in BW) eine jährliche Nachbelehrung nachweisen.

Ich habe es auch nehmen können, als ich den Arbeitsplatz wechselte!

xndkxkd 
Beitragsersteller
 27.01.2017, 18:32

hattest du nachbelehrungen vom arbeitgeber?

Birgitmarion  27.01.2017, 18:41
@xndkxkd

Nie!!!!