Neuen Kaminofen eingebaut, jetzt bei Auszug soll der alte wieder dran ...geht das?
Hi, wir haben im letzten Herbst einen neuen Kaminofen gekauft für unsere Mietwohnung.Der von Heizwert hält besser ist.Verbaut war bis dahin ein Baumarktofen. Vereinbart wurde das bei Auszug alles wieder zurückgebaut werden muss.soweit erledigt aber der Schornsteinfeger nimmt den Ofen nicht mehr ab.Der erfüllt die Bestimmungen nicht mehr.Nu sagt die Vermieterin das unserer stehen bleiben muss oder wir einen neuen kaufen. Wir würden die Abnahme bezahlen.. .aber kein neuen Kaminofen.Wie seht ihr Das?
7 Antworten
... der alte hatte bestimmt "Besitzstand" und somit tragen die Mieter auch die neuen Rechtsfolgen. Für mich ist das ganz einfach.
Es wurde schriftlich festgehalten das der Kaminofen eingelagert werden soll und danach wieder angebaut werden soll....nur mit Abnahme klappt es wohl nicht.
Ich stehe auf Seiten der Vermieterin. Dass sich die Bestimmungen für Kaminöfen ändern, war lange genug bekannt. Warum habt ihr den Schornsteinfeger nicht vorher gefragt?
Man muss den Zustand VOR Umbau wiederherstellen. Und das war ein ZUGELASSENER benutzbarer Ofen - nicht einer, der nur zur Zierde da steht.
Der alte Zustand wurde vertragsgemäß weder hergestellt, das war's. Das die Vermieterin das nicht wirklich prikelnd findet ist verständlich aber ihr Problem.
Vereinbart wurde das bei Auszug alles wieder zurückgebaut werden muss.
Wurde ja vereinbarungsgemäß getan.
aber der Schornsteinfeger nimmt den Ofen nicht mehr ab.Der erfüllt die Bestimmungen nicht mehr
Na, das ist ja nicht euer Problem. Ihr hab die Vereinbarung eingehalten. Dass der alte Ofen nicht mehr die Bestimmungen erfüllt, liegt ja nicht in eurer Verantwortung. Das ist allein das Problem des Vermieters. Ihr seid für den Rückbau zuständig und für mehr aber auch nicht.
Was hat denn der Mieter mit dem Kaminofen des Vermieters zu tun?
Der Vermieter wollte dass sein alter Ofen wieder eingebaut wird. Das haben die Mieter getan. Warum sollen sie sich nun auch noch drum kümmern,ob der alte Ofen den Bestimmungen entspricht? Das ist doch Sache des Vermieters.