Neuen Job und Eidesstattliche Versicherung vorher abgegeben, muss ich GV oder Gläubiger melden?
Hallo
ich fange bald einen neuen Job an. Ich habe im August eine EV abgegeben, dass ich kein Vermögen und Einkommen habe (außer alg2). Muss ich jetzt zum Januar dem Gerichtsvollzieher bzw. den Gläubigern, die schon einen Titel bei Gericht gegen mich haben, den neuen Job melden? Ich möchte nämlich nicht, dass auf einmal eine Gehaltspfändung kommt, wenn ich auch noch in der Probezeit bin. Wie könnten die Gläubiger überhaupt erfahren, dass ich jetzt arbeite?
2 Antworten
Nein, du musst das nicht. Die Vermögensauskunft ist eine Momentaufnahme. Mehr nicht.
Nur in einer Insolvenz gibt es die Obliegenheit, das dann jeweils dem Insolvenzverwalter zu melden.
Wie könnten die Gläubiger überhaupt erfahren, dass ich jetzt arbeite?
Beobachten von Facebook, Twitter und Co.
Bei plötzlich abgeführten Beträgen eines gepfändeten Kontos eine erneute Vermögensauskunft verlangen, weil sich offenbar die Verhältnisse geändert haben.
Meist kriegt das niemand so schnell mit. Mehr kann man dazu denke ich nicht sagen.
Nicht melden.
Sobald Du dies machst gibts einen Pfändungsversuch
Die ev ist eine Momentaufnahme
Vorauseilender gehorsam ist fehl am Platz