Fahrrad - Pedelec - Velomobil - elektr. Velomobil - DIY - Kann man diese Dinge selbst bauen in Deutschland und welche Vorschriften sind einzuhalten?
Fahrrad
Pedelec
Velomobil
elektr. Velomobil
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Bspw. muss ein selbstgebautes Fahrrad vom TÜV abgenommen werden?
4 Antworten
Ein Fahrrad kanst du ganz einfach selber bauen, da gibt es keine Zulassungen oder Zertifizierungen. Du musst dich nur an die Vorschriften der StVO halten wie Beleuchtung etc.
Lesetipp: https://www.fahrradreparatur.net/fahrrad-selber-bauen/
Auch ein Pedelec kannst du dir bequem selber bauen. Dort https://www.pedelecforum.de/forum/index.php gibt es einige Selbstbauer. Auch hier gilt, die Leistungen des Motors müssen den Vorschriften für Pedelecs genügen.
Solange Du die geltenden Vorschriften einhältst (25km, Motorleistung 250W,.,....),
kannst Du Dein Fahrrad auch mit einem entsprechenden "Umrüstsatz" selbst umrüsten.
Details zu den verschiedenen "Klassen" siehe z.B. hier:
https://www.e-bikeinfo.de/recht/gesetzliche-vorschriften-e-bikes-pedelecs
Wenn Du damit handelst (Verkauf), muss es ein zugelassener Umrüstsatz sein. Wenn Du es nur für Dich benutzt, sehe ich das nirgends in einer Vorschrift, dennoch müssen die sonstigen Vorgaben eingehalten werden.
HP Velotechnik hat z. B. ein Dreirad als S-Pedelec mit Blinkern.
Das ist aber ein Kleinkraftrad mit COC Betriebserlaubnis. Das muß natürlich abgenommen werden, da es 45 kmh fährt
25 kmh Ped gelten als Fahrrad, sofern nicht als E-Bike mit Gasdrehgriff
Es muß eine Zulassung besitzen für den Strassenverkehr - als Privatperson müsstest Du da teure Gutachten und Abnahmen einholen.
Wo steht, dass man ein Fahrrad für den Straßenverkehr zulassen muss? Sorry, aber entweder hast du etwas falsch verstanden oder du bist auf dem Holzweg.
Und nein, da benötigst du auch keine Gutachten etc.
Wenn die Teile eine Zulassung haben, kein Problem - ich rede hier von komplett selberschweißen bis zusammenbohren . Also eine Konstruktion aus eigener Werkstatt.
Selbstverständlich darf man fertige Rahmen, Laufräder etc. selber zusammenschustern.
Diese haben ja dann eine "Bauartzulassung".
"Selbstverständlich darf man fertige Rahmen, Laufräder etc. selber zusammenschustern.
Diese haben ja dann eine "Bauartzulassung"."
Wo genau steht diese Bauartzulassung? Zeig sie mir, ansonsten kannst du alles selber bauen. Ein Workshop dazu: https://bam-original.com/home/
Dass man heute kaum eine eigene Kettenschaltung zusammenfrickelt, sollte klar sein. Aber wer das mechanisch kann, darf es dann auch.
Auch den Rahmen kannst du dir selber bauen, das ist kein Hexenwerk und erlaubt.
Ansonsten nach wie vor: zeige mir das Gesetz, in dem das so geschrieben steht.
Ok dann bau Du, fahre bis das der selbstgeschweißte Rahmen bricht, und erwarte aber bitte nicht, das der Hintermann mit seinem 36t Laster Dich eventuell nicht überrolt
Was soll das bitte werden? Es gibt Menschen, die beruflich Schweißen können, es ist keine Raketenwissenschaft.
Also selbst für das Fahrrad?
Strassenzulassungen ja.
ok, merci.
Lass dir nicht beirren, ein Fahrrad ist kein Fahrzeug, das man für den Straßenverkehr zulassen muss.
Lediglich die S-Pedelcs unterliegen diesen Dinge, ansonsten bau dir ein gutes Fahrrad und erfreue dich.
Wo steht das im Gesetz?
Dann lass mal den ersten Unfall auf offener Strasse auf Dich zukommen - dann zeigt man Dir den "rechten Weg" - siehe unser ehemaliger Nachbar mit seinem selbstgebatuten 3-Rad (muskelbetrieben).
Der zahlte über 2 Jahre darüber ab !! - Versicherung nix da !!!
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ein Fahrrad wird nicht zugelassen. Punkt.
Wenn dein Nachbar mit einem nicht verkehrssicheren Rad einen Unfall baut oder er die einschlägigen Paragraphen nicht beachtet hat, dann hat das nichts mit dem zu tun, was hier besprechen.
Dazu aus https://www.tomsbikecorner.de/fahrrad-tipps/fahrrad-stvo-tauglich-beleuchtung-ausruestung die Anforderungen seitens der STVO. Oder auch https://www.bike-bild.de/service/recht/darf-ich-mit-einem-selbst-gebauten-rad-fahren-606293.html
Wenn er mit einem Seelenverkäufer unterwegs war und evtl ohne Haftpflichtversicherung einen Schaden selber verursacht hat, dann muss er blechen, was dir als reiner Fußgänger aber genau so geschieht.
...Mit dem Mountainbike mal schnell in die Stadt radeln, das du sonst nur für Geländetouren und Downhill-Rennen fährst. Ist das eigentlich erlaubt? Jeder, der sich mit seinem Rad im Straßenverkehr bewegt, ist laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dazu verpflichtet, auf einige technische Anforderungen und natürlich die Verkehrsregeln zu achten. Verfügt das Rad über keine Beleuchtung oder fehlt eine Klingel, kann es bei einer Verkehrskontrolle teuer werden. Zudem muß es die tragfähigen Vorraussetzungen und Abnahmen erfüllen - Ausstattung laut StVZO, damit du sicher und rechtmäßig im Straßenverkehr unterwegs bist.
Ja und? Schau mal: https://www.bike-bild.de/service/recht/darf-ich-mit-einem-selbst-gebauten-rad-fahren-606293.html
"Selbst gebaute Fahrräder müssen nicht durch einen Sachverständigen abgenommen werden
Darüber hinausgehende Regelungen gebe es nicht. Auch müsse ein selbst konstruiertes Fahrrad, das durch Muskelkraft oder einen unterstützenden Motor bis 25 km/h betrieben wird, nicht durch einen Sachverständigen abgenommen werden, etwa durch den TÜV. Trotzdem: „Im Falle eines Unfalls kann ein Eigenbau zu einer weitergehenden Haftung führen, wenn eine zusätzliche Gefahr für den Nutzer oder Dritte besteht“, so Dennis Dietel. Hat das Gefährt etwa scharfe Kanten, und andere Verkehrsteilnehmer verletzen sich daran, könne der Erbauer dafür gegebenenfalls haftbar gemacht werden.
Herkömmliche Hersteller halten sich bei der Produktion von Komponenten daher an bestimmte DIN-Normen – um auf der sicheren Seite zu sein, wenn etwa der Rahmen bricht. „Das Einhalten dieser Normen ist jedoch nicht verpflichtend“, so der Anwalt. Vorsicht sei geboten, wenn die Selbstkonstruktion nicht gerade zierlich ausfällt. Ist sie im Extremfall sogar breiter als der Radweg, kann es zu einer Gefährdung anderer Radfahrer und Fußgänger kommen. Ansonsten gilt: Schweißgerät anschmeißen und die Straße bunter machen!
Verkehrssicherheit des Fahrrads: Diese Regel ist Gesetz
Damit ein Fahrrad verkehrssicher ist, muss es nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) mit einer helltönenden Klingel (§ 64a), zwei voneinander unabhängigen Bremsen (§ 65), Reflektoren, einer funktionierenden Lichtanlage (§ 67) und zwei rutschfesten und fest verschraubten Pedalen mit Rückstrahlern ausgestattet sein."
Wenn ein MTN keine Lichtanlage hat, dann darfst du es nicht im Straßenverkehr benutzen, was ich keines falls bestritten habe. Oder wo habe ich das getan?
Ansonsten gilt: Schweißgerät anmachen und ... (sinngemäß aus meinem Link)
Also nur mit geprüften/zugelassenen Umrüstsätzen nicht ungeprüfter Eigenbau?