Negatives MPU Gutachten abgeben, warum nicht?

5 Antworten

Hallo Kalleseppel

"...haben mit heutigem Datum ihre Führerscheinakte an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde übersandt." Heißt das, dass das Gutachten schon bei der FSS vorliegt ?

Kommt drauf an was du angekreuzt hast.

du hattest ja die Wahl, ob das Gutachten an dich oder an die Fsst geschickt werden soll.

wenn du angegebn hast, dass du persönlich das Gutachten haben willst wird nur deine Fsst-Akte an die Fsst geschickt.

Jedoch was, wenn ich mich an die Empfehlungen des MPI halten WILL

dann kannst du das negative Gutachten abgeben.

Ratsam ist es aber deswegen noch lange nicht, siehe die Antwort von @clemensw

Kalleseppel123 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 23:02

Also jetzt erstmal Antrag zurücknehmen? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? Also ich vermute, dass ich ca in 1 Jahr den nächsten Anlauf wagen werde. Aber so lange gilt der Antrag vermutlich nicht, richtig ? Oder was kann ich sonst machen ?

ginatilan  24.07.2013, 23:49
@Kalleseppel123

wenn du dein Gutachten abgeben willst musst du den Antrag zurück ziehen.

du kannst aber das Gutachten behalten und in 4 Wochen wieder die MPU angreifen.

ob das aber sinnvoll ist denke ich nicht, du wirst evtl wieder durchfallen

Wenn Du eine negative MPU abgibst oder den Antrag nicht rechtzeitig zurückziehst, beginnen alle Fristen (5 Jahre Anlaufhemmung + 10 Jahre Tilgungsfrist) erneut von vorne.

Besonders ärgerlich ist das, wenn seit dem Entzug bereits einige Zeit vergangen ist und Du in Kürze die Fahrerlaubnis auch ohne MPU zurückbekommen hättest.

Sinnvoll KANN die Abgabe einer negativen MPU bei Mehrfachfragestellungen sein, wenn zumindest eine Fragestellung positiv beantwortet wurde (s. Antwort v. "titulowski")

Ansonsten ist es der FsSt egal. on Du Dich an die Empfehlungen der MPI halten und drogenfrei leben willst - bis zur Abgabe einer positiven MPU bist Du Konsument und ungeegnet zum Führen eines Kraftfahrzeugs

Kalleseppel123 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 21:35

Hm, hier steht, ich sei sehr offen und es liegen keine psycho-funktionalen Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines ...... in Frage stellen. Jedoch habe ich nur 1 Gutachten erhalten. Und es wurde geschrieben, "...haben mit heutigem Datum ihre Führerscheinakte an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde übersandt." Heißt das, dass das Gutachten schon bei der FSS vorliegt ?

Dein Gutachten fiel also negativ aus? Kommt drauf an, was drin steht. Bei mir war es so, dass ich zur nächsten MPU (ein Jahr später) nämlich nicht mehr auf den Drogenkonsum eingehen musste, weil das in der ersten MPU schon positiv bewertet wurde - jedoch trank ich zu der Zeit noch (in Maßen, nicht übermäßig) Alkohol. Bei der zweiten MPU musste ich nur noch darlegen, keinen Alkohol mehr konsumiert zu haben, was die Prüfung auch erheblich billiger machte, als im Vorjahr.

Viel Glück!

Kalleseppel123 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 19:01

Also hattest du dein Gutachten abgegeben ? Danke für die freundliche Antwort!

titulowski  24.07.2013, 19:04
@Kalleseppel123

Ich hab´s abgegeben, wobei ich sagen muss, dass mir der Arzt, der die MPU gemacht hat, dazu geraten hat. Es war ja nicht vollkommen negativ, da mein Hauptproblem (Drogen) durchaus positiv bewertet wurden. Nur wusste ich nicht, dass ich auch ein Jahr Alkoholabstinenz einlegen musste, weil ich bei einer Tat unter anderem unter Alkoholeinfluss stand (war allerdings nie alkoholabhängig). Deswegen meinte der Arzt ich solle es abgeben, denn es wäre dennoch von Vorteil

Kalleseppel123 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 19:12
@titulowski

Hat er dir das direkt an dem Tag gesagt? Ich habe mein Gutachten per Post erhalten. Oder hast du im Nachhinein nocheinmal telefoniert ?

titulowski  24.07.2013, 19:40
@Kalleseppel123

Hat er mir gleich gesagt. Er wusste ja, was er in das Gutachten schreibt und warum es nicht dazu reichen wird, dass mir die Führerscheinstelle meinen Lappen zurück gibt. Die haben halt Fragen gestellt und die Frage mit der Alkoholabstinenz musste er negativ für mich beantworten. War bei der PIMA MPU in München

Die richtige Antwort ist: Gutachten immer abgeben. 1. Man wird für die Mitarbeit positiv bewertet (der Sachbearbeiter notiert sich, dass man die Abgabe nicht verweigert). 2. Die Führerscheinstelle sperrt nicht aufgrund des ERgebnisses, sondern empfiehlt, die Hinweise im Gutachten zu beachten. 3. Das Gutachten kann im Gesamt negativ sein, aber in Teilen positiv, was einem Zeit bringt. 4. Wenn das Gutachtne bie der nächsten MPU vorgelegt werden kann (und das geht nur, wenn es in der Akte ist), hält sich der nächste MPU-Psychologe an die Empfehlungen des ersten und testet quasi nur noch auf halber Flamme.

ginatilan  26.07.2013, 09:35

Die richtige Antwort ist: Gutachten immer abgeben.

nö, die Antwort ist eben nicht richtig

  1. Man wird für die Mitarbeit positiv bewertet (der Sachbearbeiter notiert sich, dass man die Abgabe nicht verweigert).

der Sachbearbeiter der Fsst kann notieren was er will, das interessiert niemanden

  1. Die Führerscheinstelle sperrt nicht aufgrund des ERgebnisses,

was soll sie denn sperren?

die MPU muss trotzdem wiederholt werden

  1. Das Gutachten kann im Gesamt negativ sein, aber in Teilen positiv, was einem Zeit bringt

aber nur bei doppelter Fragestellung!

sollte nur eine Fragestellung negativ beantwortet worden sein, muss der Proband trotzdem das ganze Programm noch einmal durchlaufen

(und das geht nur, wenn es in der Akte ist),

ich kann das negative Gutachten auch selber mitbringen

Hallo.

Eine Beratungsstelle 04471 5859 Cloppenburg.

Da erkundigen.