Nebentätigkeit ohne Gewerbeschein möglich? Wie?

6 Antworten

Bei Technikerarbeiten musst du ganz vorsichtig sein ! Prüfe erst, ob diese Arbeiten zu den typischen Berufsfeldern der zulassungspflichtigen Handwerksberufen gehören (Anlag A zur HwO). Wenn ja, brauchst du die Zulassung der Handwerkskammer. Und die bekommt man in der Regel nur, wenn man den entsprechenden Meister- oder Ingenieur hat oder als Altgeselle anerkannt wird.

Wenn es zulassungsfreie Tätigkeiten sind und für deine DJ-Aktionen musst du dann ein Gewerbe anmelden. Kostet je nach Gemeinde zw. 20 und 30 €.

Das Gewerberecht kennt keine Umsatz- oder Gewinnfreibeträge. Deshalb musst du es gleich mit der ersten Werbung oder Aktion anmelden. Das Gewerbeamt informiert dann u.a. das Finanzamt.

Auch wenn viele Leute hier wieder einmal etwas vom Kleingewerbe geschrieben haben, so lass dir gesagt sein: Das gibt es nicht ! Man kann nur ein stehendes Gewerbe (§ 14 GewO) oder ein Reisegewerbe (§ 55 GewO) anmelden.

Hinweis: Lass dir deine selbständige Nebentätigkeit unbedingt von deinem Arbeitgeber genehmigen, sonders kann es arbeitsrechtlich Stress geben.

Natürlich musst du für derlei Tätigkeiten samt Rechnungslegung ein Gewerbe anmelden, da gibt es auch das Feld "im Nebenerwerb" anzukreuzen. Mach es einfach, das kostet nicht viel und jeder kann es.

Ohje, das ist in Deutschland ein kompliziertes vorhaben und ist nicht so einfach zu klären. Viele Faktoren haben Einfluss darauf wie eine Rechnung auszusehen hat und deswegen ist es nicht soo einfach eine korrekte Rechnung zu stellen.

  1. Rechnungsbetrag - Kleinbetragsrechnungen bis 250€ werden anders behandelt als Rechnungen über 250€
  2. Besteht eine Steuerplficht oder nicht?

Gewerbeschein:

  • Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit (nicht im Angestelltenverhältnis)
  • Die Tätigkeit ist erlaubt
  • Sie ist auf die Gewinnerzielung ausgerichtet
  • Sie ist auf Dauer angelegt.
  • WICHTIG: Wer seinen Hausrat auf ebay verkauft , d.h. nicht die selben Produkte einstellt, benötigt keinen Gewerbeschein, obwohl es über eine längere Dauer angelegt ist ;-)

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. Ich würde aber auf jeden Fall mit dem Steuerberater reden und ihn um Hilfe bitten :)

Egal was du als Nebentätigkeit machst.....sobald Geld fließt mußt du ein Gewerbe beantragen. Das sind dann u.U. die sog. Kleingewerbe.

Wenn z.B. eine Frau ihre selbstgestrickten Pullover überall verkauft, ist das kein Taschengeld, sondern ein Kleingewerbe.

Du musst ein Gewerbe anmelden.

Aber wo ist das Problem daran?