Kunde hat die Rechnung in bar bezahlt. Ist eine Quittung nötig?
Ich habe als Webdesigner ein Gewerbe angemeldet und möchte wissen, ob ich Quittungen ausstellen muss, wenn meine Kunden in Bar oder per überweisung bezahlen oder reicht eine Rechnung?
6 Antworten
Du kannst auf deiner Rechnung "Betrag dankend in bar erhalten." schreiben, das würde auch reichen.
Hallo Justauser,
hier kommt es erstmal darauf an, an wen du eine Leistung erbracht hast. Grundsätzlich musst du bei Geschäften mit Privatpersonen keinen Rechnung ausstellen. Ausnahme natürlich wenn a) der Rechnungsempfänger einen Beleg verlangt, das ist dann aber noch keine Rechnung mit Formvorschriften oder b) wenn dein Gewerbe der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Dann sind sogar eine ganze Reihe an Pflichtangaben auf der Rechnung zu beachten.
Dazu gehören bei umsatzsteuerpflichtigen Geschäften (nachzulesen im § 14 Umsatzsteuergesetz):
- Name und Anschrift Ihres Unternehmens
- Name und Anschrift des Empfängers der Leistung
- Datum der Lieferung oder Leistung
- Menge und Bezeichnungder gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung
- die Netto-Beträge, die nach Steuersätzen aufzuschlüsselnsind
- der Steuersatz
- die auf die Netto-Beträge entfallenden Steuer-Beträge
- das Rechnungsdatum
- eine fortlaufende Rechnungsnummer, die nur einmal vergebenwerden darf
Ausnahmen gelten:
- wenn der Betrag unter 150 Euro liegt
- wenn bestimmte Anteile der Rechnung Umsatzsteuerfrei sind oder
- wenn bestimmte Sonderregelungen wie der § 25 USt gelten
Als Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) sind weitere Pflichtangaben auf fast allen Unterlagen zu erbringen, dazu gehören natürlich auch Rechnungen.
Erbringst du als Gewerbetreibender ohne juristische Persönlichkeit Leistungen an eine Privatperson und die leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht, musst du auch keine Rechnung im eigentlichen Sinne erstellen.
Du kannst alle diese Infos im Umsatzsteuerparagraphen nachlesen. Übrigens ist ein guter Tipp für kostenlose Informationen auch das Finanzamt. :-)
In Bar ja, der Kunde braucht ja auch einen Beleg für seine Steuererklärung. Bei einer Überweisung gibt es ja den Kontoauszug als Beleg.
Wenn ich die Rechnung bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen möchte, benötige ich neben der Rechnung natürlich auch den Zahlungsnachweis.
Justauser:
Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen. (§ 368 BGB).
Bezahlt der Kunde in bar, so kann er erwarten, dass auf der Rechnung quittiert wird. Wird der Rechnungsbetrag überwiesen, kann der Kunde per Kontoauszug seine Zahlung nachweisen, hat somit eine "Quittung".
Für die Steuererklärung ist eine Quittung nicht nötig. Nur die Rechnungsstellung.