Gewerbeschein und Hausmeistertätigkeiten?

3 Antworten

Zum einen es gibt kein Kleingewerbe. Das kennt das Gewerberecht nicht.

Das was du meinst ist die Kleinunternehmereglung nach § 19 UstG und betrifft nur die Mehrwertsteuer.

Das bedeutet, dass du auf deinen Rechnungen die Umsatzsteuer ( MwST) nicht extra ausweisen darfst und du kannst deine Verausgabte MwST beim Finazamt nicht gegenrechnen.

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben hiervon unberührt.

Und wie ihr immer auf die Idee kommt bei der Nutzung des § 19 UstG keine Steuern ( nicht steuerpflichtig zu sein scheint)  bezahlen zu müssen, ist nicht nach vollziehbar.

Das was du bekommst ist dein Umsatz. Davon gehen deine evtl. Kosten noch ab und was dann bleibt ist dein Gewinn. Und dein Gewinn = Einkommen ist erst einmal Steuerpflichtig.

Grundsätzlich sind erst einmal alle Einkünfte, ob aus nichtselbstständiger oder aus selbstständiger Arbeit, Steuer und Abgaben pflichtichtig.

Es gibt jedoch doch etl. Freigrenzen, die ich hier jetzt nicht explizit alle aufzählen will.

Das wird dir dein Steuerberater in aller Ausführlichkeit erklären.

Und ja, du müsstest an die Hausverwaltung für deine erbrachten Leistungen Rechnungen schreiben. Aber ohne ausgewiesene MwST. ( Siehe oben)

Und da du für eine Hausverwaltung arbeitest, die die Mehrwertsteuer beim FA geltend machen kann, wird sie mit deinen Rechnungen, ohne ausgewiesene MwST nicht viel anfangen können.

Und ob sie dir dann wirklich Aufträge erteilen werden??????

Deshalb ist die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG in diesem Fall für dich sehr schlecht, da dir die Hausverwaltung wohl keine Aufträge erteilen wird.

Unabhängig von all dem bisher geschriebenen, musst du auch eine Gewinn-Verlustrechnung ( Buchführung) , machen.

Und was ich nicht verstehe, wenn du doch nur so um die 300€ im Monat von der Hausverwaltung erhälst, warum du das nicht auf einer Minijob Basis machst. Du kannst dann bis mtl. 450€ Steuer -  und Abgabenfrei an Lohn erhalten, hast auch noch Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung für 6 Wochen im Krankheitsfall.

Deshalb verstehe ich überhaupt nicht, warum du das unbedingt auf "Selbstständig" machen willst. Da kommt nix rum bei, genau so wie bei deinem  Mystershopper mit 20€ im Monat.

das ist ein Hobby, das dir ein Tasdchengeld einbringt, aber keine Selbstständigkeit und auch keine Berufstätigkeit.

deshalb mein Tipp und Rat: mache die Hausmeistertätigkeit auf Minijob basis und du bist alles los.

Und wie MinervaDe auf die Idee kommt, dass "Kleingewerbe" die es nicht gibt, ( siehe Text oben) immer mit 30% versteuert werden bleibt ihr Geheimnis.

Und auf was sollen denn die 30 % Steuer sein? Umsatz, Gewinn, Kapitalerträge , Betriebsmittel, oder was?

Das was da von MinervaDe geschrieben wurde ist schlicht weg falsch.

Modderianer89 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 16:22

Und wegen dem Aufträge erteilen: Ich muss den Müll raus bringen, den Garten pflegen und das Treppenhaus reinigen. Das wären die Aufträge die ich erhalte und wofür es 300 Euro gibt 

Griesuh  05.07.2017, 16:45
@Modderianer89

Was ich vergessen habe: die MwST Befreiung nach § 19 UstG bezieht sich auf den Jahresumsatz von  bis zu 17.500€ ( nicht den Gewinn) Und meinst du mit dem Nebenjob die Meysterschopper, so ist das kein nebenjob sondern ein Hobby. Und ob du daraus keine Selbstständigkeit generieren willst ist völlig unrelevant, da du das über ein gewerbe betreiben willst, so ist das eine Selbstständigkeit.

Und so ganz nbenbei kannst du mehrer Minijobs gleichzeitig haben, solange der ges. Lohn aius den Minijobs die mtl. 450€ nicht überschreitet.

Und an deiner weiteren Ausführung, erkenne ich, dass du die Zusammenhänge überhapt nicht verstanden hast.

Auch wenn du wie du schreibst:
Ich muss den Müll raus bringen, den Garten pflegen und das Treppenhaus reinigen.

Warum machst du alles so kompliziert?

Modderianer89 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 16:17

Da ich schon einen Nebenjob habe kann ich die Hausmeister Tätigkeit nicht als Minijob machen und dachte das würde evtl über den Gewerbeschein laufen.

Eine selbstständigkeit oder berufstätigkeit will ich daraus nicht generieren

Mit der Hausmeister Tätigkeit möchte ich nur mein Taschengeld aufbessern

Kleingewerbe wird immer mit 30% schon mal versteuert. DU musst das Amt aber über deine neue Tätigkeit infomrieren. Du kannst nicht den Gewerbeschein als Mysteryshopper für deine Hausmeistertätigkeiten verwenden. Das muss halt eingetragen werden, damit das FInanzamt auch bescheid weiss.

Griesuh  05.07.2017, 15:13

Und wie MinervaDe auf die Idee kommt, dass "Kleingewerbe" die es
nicht gibt, ( siehe Text oben) immer mit 30% versteuert werden bleibt
ihr Geheimnis.

Und auf was sollen denn die 30 % Steuer sein? Umsatz, Gewinn, Kapitalerträge , Betriebsmittel, oder was?

Das was da von MinervaDe geschrieben wurde ist schlicht weg falsch.

Geochelone  05.07.2017, 18:34

Diese Antwort ist totaler Unsinn.

Griesuh  06.07.2017, 07:29
@Geochelone

Geochechelone: wen meinst du denn?

Modderianer89 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 14:36

Werden überhaupt Steuern fällig? Ich nehme durch den Hausmeisterjob ca. 3600 Euro im Jahr ein und durch das andere ca. 300 Euro. Ich glaube der Freibetrag der Steuerfrei ist liegt bei 7000-9000?

Wenn ein Gewerbetreibender den Gegenstand des Unternehmens auf einen anderen Bereich ausdehnt, muss dies beim Gewerbeamt anzeigen (Ummeldung gem. § 14 Abs. 1 Nr. 2 GewO). Das bedeutet, dass du dein Gewerbe ändern musst. Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Stadt 10-20 €.

Ein Kleingewerbe gibt es nicht. Falls du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG meinst, so gilt die nur hinsichtlich der MwSt.

Es wäre viel besser, wenn dich die Hausverwaltung als Minijobber anstellt.