Ich bekomme keine Nebenkostenabrechnung. Was kann ich tun?
6 Antworten
Der Vermieter hat 12 Monate Zeit. Kommt immer auf den Beginn der Miete an. Bekommst du innerhalb dieser 12 Monate keine Abrechnung somit musst du nichts nach zahlen. Kommt aber ein Guthaben raus ist der Vermieter verpflichtet das Guthaben zu zahlen. Auch wenn die 12 Monate rum sind.
Kommt immer auf den Beginn der Miete an.
Auf den Abrechnungszeitraum des Hauses und was genau zu Nebenkosten vertraglich vereinbart ist.
Der Vermieter hat über die Vorauszahlungen zu Heiz/Nebenkosten jährlich abzurechnen. Er hat dafür 12 Monate nach dem Abrechnungsstichtag Zeit. Überschreitet er diese Frist, ist er mit Nachforderungen ausgeschlossen. Trotzdem ist er weiterhin verpflichtet eine Abrechnung zu erstellen. Sollte sich dabei ein Guthaben ergeben, so muss er dies auszahlen. Stellt er trotz Anmahnung keine Abrechnung zur Verfügung, kannst du bspw. die Vorauszahlungen einstellen.
Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Die Sache ist ein wenig kompliziert. ich habe die Wohnung von der Eigentümerin gemietet. in dem Wohnkomplex gibt es ca. 35 Eigentumswohnungen. wir haben eine Hausverwaltung die seit Jahren keine NK Abrechnung erstellt. nun hat die Hausverwaltung gewechselt und meine Vermieterin teilte mir mit, dass man nun mit der alten Hausverwaltung vor Gericht ziehen müsse und das könnte Jahre dauern. Weiter sagte sie mir das ich keine Kürzung vornehmen darf, weil es nicht ihr Verschulden sei das ich keine Abrechnung bekomme. ich habe 42 qm und zahle 120 Euro Nebenkosten. berufsbedingt bin ich selten zu Hause, so dass ich von einer nicht unerheblichen Rückzahlung ausgehen kann.
kann ich die Nebenkosten reduzieren und wenn ja...in welcher Höhe. ab wann verfällt mein Guthaben? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruss Britta
Zu nächst mal in den Mietvertrag schauen ob Du überhaupt Anspruch darauf hast.
Sind dort keine monatlichen Vorauszahlungen, sondern eine Pauschale oder gar nichts zu Nebenkosten vereinbart muß der Vermieter auch keine machen.
Wenn monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind, hast Du ab dem 366. bzw. 367. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes Anspruch auf die Abrechnung. Abrechnungszeitraum ist meistens das Kalenderjahr. Demnach hättest Du z. B. für 2014 erst ab dem 1.1.2016 Anspruch auf die Abrechnung.
für welches Jahr/Zeitraum willst du denn?
Wann bist du eingezogen?
Einfach mal beim Vermieter nachfragen.