Hauseigentümer(nicht Vermieter) verweigert Zugang zm Keller, wo meine Waschmaschine steht. Was kann ich tun?

8 Antworten

Dein Vertragspartner ist der Sohn, dein Vermieter. Dem solltes du eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen, wenn der Keller, wo die Waschmaschine steht, ausdrücklich mit vermietet wurde. Wenn das nichts nützt Mietminderung androhen. Wahrscheinlich bist du in einen Streit zwischen Vater und Sohn hinein geraten. Der Vater hat gedacht das der Sohn in die Wohnung einzieht und somit keine "Fremden" im Haus hat.

minechen85 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 13:37

Danke du hast mich auf eine super Idee gebracht. Ich hol die Waschmaschine nach oben. Da ich dem Hauseigentümer die Nebenkosten jeden Monat persönlich gebe und dem Sohn die Miete, werde ich durch die Einschränkung ihm einfach nicht mehr die kompletten 160Euro Nebenkosten geben. Sagen wir mal 25 Euro weniger wären angebracht.Soll er die Nebenkosten doch einklagen. Bis dahin wohne ich eh nimmer dort.

Danke

diroda  22.11.2017, 09:59
@minechen85

Nebenkosten persönlich geben, könnte Steuerhinterziehung sein. Hoffentlich bekommst du dafür auch eine Quittung. Die Nebenkostenvorauszahlung darfst du nicht kürzen, nur die Grundmiete. 160 Euro Nebenkosten erscheind mir viel.

Bei mir stehen die kellerräume mit im Mietvertrag. Da solltest du dich an deinen Vermieter wenden...

minechen85 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 10:38

Mein Vermieter steht hinter mir. Aber was bringt es vor Gericht zugehen? Bis dahin muss ich mich dann an seine Vorschrift halten, das ich ihm zum waschen bescheid sagen muss

Hexe121967  21.11.2017, 11:20
@minechen85

du als mieter musst weder vor gericht gehen noch sonstwas dergleichen tun. du sagst deinem vermieter das du die miete kürzen wirst wenn man dir den freien zugang zur waschküche verweigert und die kosten für wäscherei oder waschsalon in rechnung stellen wirst.

besagter sohn wird wohl seinem vater klar machen können was man darf und was man nicht darf als vermieter. du musst dich da mit niemandem rumzanken.

was zu deiner wohnung alles gehört, musst du nicht zwingend mitmieten

also du könntest auch die wohnung anmieten und keinen waschmaschinenplatz bekommen

aber es zählt, was im mietvertrag vereinbart ist, wenn ihr da den waschplatz habt, habt ihr ihn mitgemietet

wenn du den keller aufbrichtst, zahlt du mindestens das schloss, eigenmacht ist in deutschland nicht drin, hier darfst du gar nichts machen, außer die polizei oder behörden zu rufen

theoretisch müsstest du dann auf zugang klagen

minder die miete, weil du keinen zugang zu deinem vertraglichen waschplatz mehr hast, miete mindern ist immer gut, meist passiert dann etwas

minechen85 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 10:39

Das Problem ist, das ich keinen wirklichen Mietvertrag habe. Sondern damals wurde nur eine ´Wohnberechtigung unterzeichnet. In der steht, aber das alle Räume die zur Wohnung gehören genutzt werden dürfen. Und zur Wohnung gehört der Platz der Waschmaschine.

Die Miete kürzen bringt ja nicht so sehr viel, weil der Eigentümer des hauses nicht der Eigentümer der Wohnung ist.

Die Wohnung gehört dem Sohn.Der Sohn hatte damals einen Unfall mit dem Geld vom Schadenersatztes von dem Sohn wurde das Haus mitfinanziert. Deshalb wurde ihm die Wohnung per Notar zugeschrieben. In dem Schreiben vom Notar steht klar drin, dass zur Wohnung dieser Stellplatz gehört.

Kein Thema.

Du kopierst den notariell geschlossenen Vertrag und möchtest diesen höflich in Erinnerung rufen.

Wenn der Eigentümer der Wohnung mit dem Keller,an dem Du ein Miteigentumsrecht hast oder auch nur ein Nutzungsrecht hast,

so könnte er Dir dieses Nutzungsrecht abkaufen und eine Summe x Geld bezahlen.

Schaue mal,ob du Deine Maschine nicht in der Wohnung / Bad / Küche betreiben könntest.(Hygieneprobleme sehe ich nicht,zum Wäsche trocknen musste natürlich einen überdachten Platz haben.Ein Tumbler kommt teuer.)

Du informierst Deinen Vermieter über das Ansinnen .Du fragst an,wie Du Dich am Besten vertragsgemäß verhalten kannst und bittest um Hilfestellung / Stellungnahme.

Es könnte etwas schwierig werden,weil mir jetzt nicht klar ist,welche Stellung Dein Vermieter zu dem betr.Eigentümer hat.

Ist er da auch Vermieter,aber nur der Liegenschaft? 

minechen85 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 10:37

Ich habe ihn ja schon den Notarvertrag vorgelegt. Er meinte, ok er kann mich nicht zwingen die Waschmaschine rauszuholen , aber er kann mir den zugang zum Keller verweigern und nur wenn er dabei ist mich in die Waschküche lassen.

Den Waschmaschinenplatz verkaufen kann ich ja nicht, da ich nur Mieter bin, das könnte nur der Eigentümer der Wohnung.

 

Was bedeutet: Ist er da auch Vermieter,aber nur der Liegenschaft?

Rutscherlebnis  21.11.2017, 10:56
@minechen85

Mir ist nicht klar,welche Vertragsverhältnisse untereinander bestehen.

Rede mit dem Eigentümer.Du hast nicht nur ein Wegerecht,sondern ein Nutzungsrecht.

Wie Du dieses Nutzungsrecht ausübst ist Dir überlassen.

Jedes versperren ist eine Besitzstörung,gegen die Du Dich wehren kannst.

Ich kann nicht einmal nachvollziehen,welche Gründe es geben sollte,von jetzt auf gleich Regelungen treffen zu wollen,

wie nachfragen,bitten,terminieren.Will der Nachbar da im Keller Dinge tun,die nicht in Ordnung sind,und Du nicht wissen darfst?

Aber...der klügere gibt nach.Wenn Du eine mindestens gleichwertige Chance hast,in Deiner Wohnung zu waschen,kein Treppenlaufen,schleppen,und auch Trocknen kein Thema wäre (Achtung Schimmel bei Wäschetrocknern in der Wohnung)

trotzdem die Abtretung / Verkauf des Nutzungsrechtes besser.

Allerdings biste von jemandem abhängig.Ich würds trotzdem anfragen.

Denn Recht haben und Recht bekommen,wegen so einem Mist...da würde ich den Weg des geringsten Widerstandes wählen.....und vielleicht in einiger Zeit mal gucken was in dem guten ,alten Waschkeller so abgeht.^^

Was zum Eigentum der Wohnung gehört ist für euch als Mieter erstmal irrelevant. Sehr wohl relevant ist aber was in eurem Mietvertrag steht. Ist dort die Nutzung des Kellers vorgesehen habt ihr dort uneingeschränktes Zutrittsrecht, wobei ich da zum einen eine Androhung / Durchführung einer Mietminderung bei Weigerung des Vermieters sehe, bei dem Aufbrechen vom Keller bin ich mir nicht ganz sicher- könnte ggf. auch rechtlich zulässig sein.

minechen85 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 10:33

Das Problem ist, das ich keinen wirklichen Mietvertrag habe. Sondern damals wurde nur eine ´Wohnberechtigung unterzeichnet. In der steht, aber das alle Räume die zur Wohnung gehören genutzt werden dürfen. Und zur Wohnung gehört der Platz der Waschmaschine.

Die Miete kürzen bringt ja nicht so sehr viel, weil der Eigentümer des hauses nicht der Eigentümer der Wohnung ist.

Die Wohnung gehört dem Sohn.Der Sohn hatte damals einen Unfall mit dem Geld vom Schadenersatztes von dem Sohn wurde das Haus mitfinanziert. Deshalb wurde ihm die Wohnung per Notar zugeschrieben. In dem Schreiben vom Notar steht klar drin, dass zur Wohnung dieser Stellplatz gehört.

DerJoergi  21.11.2017, 10:38
@minechen85

Was ist eine Wohnberechtigung? Und ansonsten ist grundsätzlich immer der Vermieter dein Vertragspartner- die kannst also dem Vater die Miete kürzen (nach Ankündigung / Verlangung vom uneingeschränkten Zutritt).