Mietrecht in Bezug auf Mülltonne

4 Antworten

Ja das denke ich mir auch, hast du diesbezüglich einen Paragraphen bzw. wo das im Gesetz geregelt ist, damit man da mal nachlesen kann bzw. dem Vermieter das vor die Nase halten kann?

Wenn es eindeutig nur ein Mieter sein könnte, der hier falsches in die Biotonne wirft, hätte der Vermieter bessere Karten, sein Kosten umlegen zu können. Da das aber jeder Passant gewesen sein könnte, hat er keine Chance.

Jede Nebenkostenabrechnung, die diese Position enthält, ist nicht korrekt.

Wenn es sich um eine Sonderleerung wegen falscher Befüllung handelt und die Tonne öffentlich zugänglich steht, so müsst ihr die Kosten nicht tragen: Der Verursacher kann ja nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Rangobang 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 17:45

Ja das denke ich mir auch, hast du diesbezüglich einen Paragraphen bzw. wo das im Gesetz geregelt ist, damit man da mal nachlesen kann bzw. dem Vermieter das vor die Nase halten kann?

was soll er denn sonst tun ??

bringt doch auch ein schloss an die mülltone oder überprüf die mültone

bevor sie abgeholt wird