Mietrecht in Bezug auf Mülltonne
Guten Tag an die Community,
mein Vermieter stellt neben den normalen Mülltonnen für Papier, Plastik und Hausmüll auch eine Biotonne zur Verfügung. Papier-, Plastik- und Hausmülltonne sind abgeschlossen, sodass nur Mieter den Müll in die Tonnen werfen können. Die Biotonne ist jedoch eine einfach Tonne, in die jeder Passant Müll hinein werfen kann. Nun stellt die Vermietung den Mietern die Entleerung dieser Tonne in Rechnung, weil sich in der Tonne Müll befand der dort nicht hinein gehörte. Die Vermietung kann jedoch nicht nachweisen wer den Müll dort entsorgt hat. Da sie diese Entleerung allen Mietern in Rechnung stellt, geht das in meinen Augen gar nicht.
Was sagt die Rechtslage dazu? Kann der Vermieter dies einfach tun, obwohl die Tonne einfach rumsteht und jeder Mensch dort seinen Müll hinein schmeißen kann?
Liebe Grüße
ein Mieter
4 Antworten
Ja das denke ich mir auch, hast du diesbezüglich einen Paragraphen bzw. wo das im Gesetz geregelt ist, damit man da mal nachlesen kann bzw. dem Vermieter das vor die Nase halten kann?
Wenn es eindeutig nur ein Mieter sein könnte, der hier falsches in die Biotonne wirft, hätte der Vermieter bessere Karten, sein Kosten umlegen zu können. Da das aber jeder Passant gewesen sein könnte, hat er keine Chance.
Jede Nebenkostenabrechnung, die diese Position enthält, ist nicht korrekt.
Wenn es sich um eine Sonderleerung wegen falscher Befüllung handelt und die Tonne öffentlich zugänglich steht, so müsst ihr die Kosten nicht tragen: Der Verursacher kann ja nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Ja das denke ich mir auch, hast du diesbezüglich einen Paragraphen bzw. wo das im Gesetz geregelt ist, damit man da mal nachlesen kann bzw. dem Vermieter das vor die Nase halten kann?
was soll er denn sonst tun ??
bringt doch auch ein schloss an die mülltone oder überprüf die mültone
bevor sie abgeholt wird