Restmüll in Wohnung lagern?
Hallo,
ich bin letzten Monat in eine neue Wohnung gezogen. In dem Mietshaus gibt es keine Mülltonnen. Wir bekommen Restmüll Tüten, die alle zwei Wochen geleert werden. Mein Vermieter meint die Mieter sollen ihren Müll auf dem Balkon lagern. Die Möglichkeit habe ich leider nicht.
Meine Frage ist, ob das überhaupt rechtens ist, dass ich meinen Müll zwei Wochen in der Wohnung lagern muss?
Ist das ein Grund zur außerordentlichen Kündigung?
9 Antworten
Zitat aus nachfolgendem link:
https://ratgeber.immowelt.de/a/muellentsorgung-diese-regeln-gelten-fuer-mieter-und-vermieter.html
Der Vermieter muss gewährleisten, dass der Mieter seiner Mülltrennpflicht auch nachkommen kann. Dies bedeutet unter anderem, dass er ausreichend Müllbehälter zur Verfügung stellen muss. Doch nicht nur die Menge an Müllbehältern ist wichtig, er sollte auch die richtigen Behälter bereitstellen.
Sorry, link wurde schon von Rosswurscht genannt.
Und Mietminderung von 5% ist drin (besser nach RA oder Mieterbund-Absprache). Aber die 5% würden auch keine Tonnen herbeibringen.
Sinnvoller ist es in der Gemeindesatzung nachzulesen bzw. direkt beim Müllentsorger nachzufragen, wieviel Liter MindestRestmüllraumVorgabe pro Person (oder auch Wohneinheit) vorgeschrieben sind. UND spätestens dadurch fällt dann der Gemeinde auf, DASS sie DRUCK auf den VM machen muss !
Frag bei der Kommune direkt oder online nach der Abfallsatzung. Dort ist bestimmt ein Anschlusszwang vorgeschrieben und die Details ausgeführt (welche und wie viele Tonnen, Entleerungszyklus usw.).
Meine Frage ist, ob das überhaupt rechtens ist, dass ich meinen Müll zwei Wochen in der Wohnung lagern muss?
Selbstverständlich nicht. Wenn der VM schon keine Bedenken wg. Ungezieferbefall oder Geruch hat, darfst du die geltend machen.
Frage den VM zugangssicher schriftlich unter Fristsetzung von 14 Tagen, wo außerhalb der Mietsache du die Mülltüten zwischen den Abholungen lagern sollst, ob er einen rattensicheren Verschlag oder feste Mülltonnen dafür zur Verfügung stellt oder er den Müll nach fruchtlosem Ablauf der Mängelbeseitgungsaufforderung unfrei per Post zugeschickt erwartet.
Ist das ein Grund zur außerordentlichen Kündigung?
Nein. Eine zu beseitigender Mietmangel. Ordentlich kündigen darf man hingegen immer.
Unvorstellbar! Mit dem Vermieter wirst du noch Spaß haben!
Das ist rechtlich nicht zulässig. Müll darf nicht in der Wohnung aufbewahrt werden. Der Veermieter ist verplichte Mülltonnen zu stellen, die ausserhalb der Wohnung sind.