Nebenabrede zu Fortbildungskosten unwirksam/ anfechtbar?
Hallo zusammen,
ich habe im vergangenen Jahr eine Technikerausbildung begonnen. Mein Arbeitgeber hat dies mit ca. 10.000€ bezuschusst. Allerdings musste ich mich für 36 Monate, ab Fertigstellung (inkl. erfolgreichen Abschlusses) in diesem Jahr, verpflichten.
Insgesamt bin ich also viereinhalb Jahre gebunden. 3 Jahre ab Abschluss und zusätzlich 1,5 Jahre während der Ausbildung.
Im Präambel steht, dass zukünftig eine ggf. Personelle Lücke geschlossen werden solle. Da nun leider keine Stelle verfügbar ist, diese mir aber zuvor mündlich zugesprochen wurde, möchte ich den Arbeitgeber wechseln.
Frage an die Fachleute:
Gibt es gewisse Punkte ( in der Nebenabrede zum Arbeitsvertrag) oder Möglichkeiten, diese Vereinbarung zu widerrufen?
Danke für eure Hilfe und euch allen einen schönen Sonntag!
3 Antworten
Wenn du jetzt das erworbene Wissen, das dir dein bisheriger Arbeitgeber ermöglicht hat,anderswo verwenden willst, sollte es eigentlich logisch sein, dass du diese Kosten jedenfalls teilweise zu erstatten hast.
Gibt es gewisse Punkte ( in der Nebenabrede zum Arbeitsvertrag) oder Möglichkeiten, diese Vereinbarung zu widerrufen?
.
Dazu gibt es sicher eine Klausel in der Vereinbarung.
Wie lautet diese ?
Grundsätzlich wäre Deine Begründung nicht ausreichend um ohne Blessuren davon zu kommen.
Schau doch mal hier rein.
und/oder
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Rueckzahlungsklausel.html
Ich würde Dir raten, dieses Problem zu allererst mit Deinem Chef zu besprechen und hören, was er dazu sagt, und weigert er sich Dich gehen zu lassen, dann mit einem Gewerkschaftsvertreter zu sprechen.
Von dem erfährst Du ganz genau, wie die Sache für Dich aussieht.
mit einem Gewerkschaftsvertreter zu sprechen
... wenn der Fragesteller denn selbst Gewerkschaftsmitglied ist!