nacktbilder weiterschicken- strafbar?
Hallo ich bin 15 und habe ein Problem. ich nenne keine namen. also: Person A hat von sich nacktbilder gemacht und an Person B geschickt. Person B hat es dann an Person C geschickt.Und Person C hat die Bilder an mich geschickt.Ich habe dann die bilder an andere weitergeschickt.jetzt will Person A die die Bilder gemacht hat !! Mich !! und Person !!C!!
12 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass sie aus einer Wohnung oder einem sonst besonders gegen Einblick geschützen Raum kommen? Dann ist es nach §201a StGB sogar schon strafbar, die Bilder unbefugt einer dritten Person zu zeigen. Die Tat kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Sonstige technische Mittel wie Rechner oder Mobiltelefone die zur Verbreitung benutzt werden, dürfen entsprechend §74a auch eingezogen werden, wenn sie dem Täter nicht gehören, sondern er nur leichtfertig dazu beigetragen hat, dass sie zur Tat vewendet wurden.
Im Falle einer Anzeige, ist in jedem Fall mit einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahme von allen auffindbaren Rechnern und Mobiltelefonen zu rechnen; wurden diese vorher verkauft, unterliegt der Verkaufserlös der Beschlagnahme.
Zivilrechtlich dürfte hier Anspruch auf Schmerzensgeld seitens des Opfers bestehen, ich denke mehrere tausend eure können da durchaus gerechtfertigt sein. Eine entsprechende Forderung kann, wenn rechtzeitig geltend gemacht, in den nächsten 30 Jahren einschließlich Zinsen vollstreckt werden.
Zuerst veruchst du/ihr mit allen Mittel zu vermeiden, das Person A vors Gericht geht. Back ein Kuchen, putzt ihren Garten geht ins Kino whatever... Das ist das beste was du tun kannst.
Zunächgst ist es (sry aber muss raus, auch wenn du keinen Bock auf ne Predikt hast) ne riesen Schweinerei so etwas zu tun!!! Sowohl von dir als auch von Personen B und C.
Mein Tipp: sprecht mit A, vereinbart, dass ihr ALLE die Bilder löscht und bittet die leute, denen ihr die Bilder geschickt habt, sie zu löschen. Wenn du den Mist wiedergutmachen willst, hilf A, die Bilderverbreitung zu stoppen und die Bilder alle zu löschen. Seid fair, dann wird A das mit der Anklage womöglich sein lassen.
richtig so!
Ja das ist eine Verletzung gegen das Kunsturheberrechtsgesetz nach §33 Verbreiten von Bildnissen. Die Strafe hierfür liegt bei bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Da du aber Minderjährig bist, wird wohl nach Jugendstrafe gehandelt.
Die Tat wird aber nur auf Antrag verfolgt.
Ausserdem können zivilrechliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Wer sich darauf einlässt, muss auch mit den Konsequenzen leben.
Das kann ganz schön teuer werden. Aber neben einer hohen Geldstrafe werden aufgrund deines Alters vielleicht noch Sozialstunden dazu kommen.
Aber bei so einer Tat sollte man dazu stehen. Aber was passiert ist, ist passiert. Ich will dir keine Vorwürfe machen, aber hoffe, dass du daraus gelernt hast und aus dem ganzen kein massives Mobbing gegen die Person A entsteht, denn dann treibt ihr es zu weit. Ihr solltet das ganze wieder gut machen und euch mit der Person A anfreunden und Frieden schließen.
Du verdienst aber trotzdem einfach eine Strafe, damit du daraus lernst.
hat er doch geschreiben o.O
ja schon, aber wenn eben jemand von sich nacktbilder macht, ist die gefahr immer da (vorallem wenn er sie noch weiter schickt) das es bald viele sehehn. Das ist person a zwar selber schuld, aber natürlich was du gemacht hast war auch nicht richtig
Hab ich doch geschrieben. In deinem Fall vielleicht eine Verwarnung oder Sozialstunden. Einen Jugendarrest kamm ich mir nicht vorstellen.
Ich kann dir nichts genaues sagen. Ich weiss die genauen umstände nicht, deine Beweggründe, deine Reue, usw.
Ausserdem hat ein Richter Ermessensspielraum. Wenn es überhaupt bis vor's Strafgericht geht. Genaueres entscheidet der Staatsanwalt oder der Richter.
Zivilrechtlich kann ich keine Angaben machen. Das hängt stark von der Art des Bildes ab, den Umständen und der Schaden der entstanden ist.
Es kommt auf das Alter desjenigen, der/die auf dem Nacktfoto zu sehen ist an! Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie wird Dich im Falle einer Verurteilung unter Umständen Dein Leben lang in Deinem Führungszeugnis begleiten.
Kinderpornografie???? Weißt du überhaupt was Kinderpornografie ist?
Nackte Bilder sind noch lange keine Pornografie. Dann wären nämlich viele Eltern mit nackten Babyfotos Besitzer von Kinderpornografie!
Auch wenns lang zurück liegt:
Doch. Kinderpornografie betrifft auch reine Aktaufnahmen, bei der die Nacktheit im Vordergrund steht (was bei privaten Urlaubsfotos nicht der Fall ist).
Selbst Texte können juristisch als Kinderpornografie gelten.
Also Vorsicht mit gefährlichem Halbwissen.
was könnte für eine strafe auf mich zu kommen??