Nacktbilder im Internet austauschen?

2 Antworten

Hier wird es sich weniger um Kinder- als um Jugendpornographie handeln. Das "sich verschaffen" und der Besitz sind nach § 184c Absatz 3 StGB strafbar.

Aber erstens müsste die Behauptung, dass die abgebildete Person minderjährig ist, zutreffen. Dann könnte man die Fotos unverzüglich löschen. Der Versuch (also der Besitz in dem Glauben, dass es sich bei dem Abgebildeten um einen Minderjährigen handelt), ist nicht strafbar.

Zweitens kommt ein "sich verschaffen" gar nicht in Betracht, weil bei der Bitte um Zusendung der Fotos kein Vorsatz bestand, sich jugendpornographische Schriften zu verschaffen.

Drittens macht sich der Gesprächspartner selbst strafbar, wenn er mit einer Anzeige droht. Das kann eine Erpressung gemäß § 253 StGB sein.

Meine Empfehlung: Fotos löschen, Chat speichern, Screenshots des Profils machen, Chatpartner mitteilen, dass man nicht zahlen wird und Chatpartner blockieren. Danach bitte keine schlaflosen Nächte haben - Erpresser zeigen ihre Opfer nicht bei den Ermittlungsbehörden an. Was sollen sie davon auch haben?

Ichwillwissen02 
Beitragsersteller
 20.09.2020, 11:24

Wenn mir sowas mal passieren sollte, werde ich das so machen. Hoffe das sowas nie passieren wird.

Ichwillwissen02 
Beitragsersteller
 20.09.2020, 00:59

Ok, danke.

Ich denke dass Besitz von Kinderpornographie alleine schon strafbar ist, egal ob du es wusstest oder nicht. Pech gehabt würde ich sagen, c'est la oui!

Ichwillwissen02 
Beitragsersteller
 19.09.2020, 23:55

Das war nur ein Beispiel - ich mache mir dadrueber halt sorgen das sowas mal vorkommen könnte

sandragoodveibs  19.09.2020, 23:56
@Ichwillwissen02

Wie gesagt c'est la oui, wenn du wirklich auf Nummer sicher gehen willst darfst du auch nur mit Menschen s*xten die du im echten Leben kennst und von denen du zweifelsohne sagen kannst, dass sie 18+ sind