Nachzahlung Nebenkosten für 1 Monat obwohl nicht dort gewohnt?

6 Antworten

Die meisten Kostenarten der Nebenkostenabrechnung berechnen sich nach dem Anteil der Wohnfläche. Das bedeutet, diese Kosten entstehen, ob du dort wohnst oder nicht.

Das gilt selbst auch für die Heizkosten. Diese werden nicht zu 100% nach dem Verbrauch auf die Mieter verteilt. Sondern es ist so, dass die angefallenen Kosten aufgeteilt werden. Ein Anteil (50%) wird wiederum nach der Wohnfläche gerechnet, und nur der restliche Teil nach Verbrauch. Aus diesem Grund entstehen Heizkosten, auch wenn du nicht geheizt hast. Das ist völlig normal und im Gesetz so vorgesehen.

Deine Zahlung für die Nebenkosten, die du jeden Monat leistest, ist nur eine Vorauszahlung, aber keine Pauschale. Das bedeutet, die tatsächlichen Kosten eines Jahres können davon abweichen. Einmal im Jahr macht der Vermieter aufgrund der tatsächlichen Belege eine Abrechnung. Manchmal muss man was nachzahlen und manchmal bekommt man was zurück.

Viperxxl 
Beitragsersteller
 14.08.2018, 21:00

Dennoch verstehe dann immer noch nicht warum ich nachzahlen soll. Das man immer Heizkosten hat ist mir ja bewusst. Aber Mehrkosten als ich sowieso im vorraus zahle obwohl überhaupt nicht geheizt leuchtet mir noch nicht so wirklich ein.

Renick  14.08.2018, 21:06
@Viperxxl

Das habe ich bereits in meinem letzten Absatz versucht zu erklären. Die Vorauszahlung von dir ist nur eine Schätzung gewesen.

Erst nachträglich bekommt der Vermieter die Rechnungen, die er bezahlen muss, also zum Beispiel für den Brennstoff, für Strom, Wartung usw. Verstehst du, er kann ja im Voraus nicht wissen, wieviele Euro dann auf den Rechnungen stehen werden. Das weiß er erst nach dem Abrechnungsjahr. Aus diesem Grund kann er den Betrag, den du monatlich bezahlst, gar nicht genau ausrechnen, sondern erst nach dem Abrechnungsjahr.

albatros  14.08.2018, 22:14
@Viperxxl

Vermutlich war deine Vorauszahlung zu niedrig bemessen, sodass sich eine Differenz zu den tatsächlichen Kosten ergab.

Viperxxl 
Beitragsersteller
 15.08.2018, 00:09
@albatros

Nur wie kommen diese 80 Euro Heizkosten zusammen in dem einzig zu berechnenden Monat eines Beitragjahres. Obwohl nie etwas an war. Die Nachzahlung handelt sich nur um den Dezember.

Renick  15.08.2018, 07:28
@Viperxxl

Die Zentralheizung im Keller ist ja nicht ausgeschaltet, sie läuft, und das vor allem im Dezember als Wintermonat. Das bedeutet also, dass Kosten entstehen, nur allein weil die Heizung läuft, unabhängig davon, wieviel geheizt wird. Soweit doch klar, oder?

Und diese Kosten werden nicht zu 100% nach dem Verbrauch auf die Mieter umgelegt. Nehmen wir als Beispiel an, die Heizung hätte 5000€ an Kosten verursacht im ganzen Jahr für Brennstoff und weitere Kosten. Dann wird die Hälfte davon, also 2500€ nach dem Anteil der Wohnfläche auf die Mieter umgelegt. Also 2500 dividiert Gesamtwohnfäche des Hauses, multipliziert mit der Fläche deiner Wohnung. Das ist also ein fixer Anteil für dich, auch wenn du noch gar nichts heizt.

Ist es jetzt klarer geworden mit dieser Erklärung?

Dein Vermieter hat Recht. Das Datum den Mietvertrags ist entscheidend, nicht ob du da warst oder nicht!

Viperxxl 
Beitragsersteller
 14.08.2018, 20:38

Ist ja auch in Ordnung. Aber ich verstehe die Nachzahlung einfach nicht, da ich ja sowieso ca 150Euro Nebenkosten jeden Monat zahle. Mit den 150 Euro hätte doch alles gedeckt sein müssen. Ich habe 70 Euro für (Reinigung, Fahrstuhl, Hausmeister usw usw) bezahlt und 80 Euro für Heizkosten. Aber die Heizung war nicht ein einziges Mal an.

Cora1205  14.08.2018, 20:39
@Viperxxl

Der Verbrauch sagt eben etwas anderes aus. Kannst dir ja die Berechnungs-Grundlage zeigen lassen. Das steht ja jedem Mieter zu.

albatros  14.08.2018, 22:18
@Viperxxl

Wie groß ist denn deine Wohnung? Die VZ von 150/Monat entspräche einer Größe von ca. 50 bis 60 m².

Viperxxl 
Beitragsersteller
 15.08.2018, 00:06
@albatros

Korrekt! 57m²

albatros  15.08.2018, 12:37
@Viperxxl

Damit wurde also angemessen vorausgezahlt. Ich empfehle deshalb, wegen nicht Nachvollziehbarkeit Einspruch einzulegen und Einsichtnahme in die relevanten Originalbelege zu nehmen.

Ja , das ist korrekt . Wenn der Verbrauch zu 50/50 umgelegt wird , heißt das , dass 50 Prozent der Gesamtkosten auf alle Mieter anteilig nach der Qudratmeterzahl der Wohnung aufgeteilt werden , und die anderen 50 Prozent nach deinem tatsächlichen Verbrauch . Das ist so Gesetz , sagt mein Vermieter . Weil es bei mir genau so ist .

albatros  14.08.2018, 22:15

Das gilt natürlich ausschließlich für die Heizkosten und Wassererwärmungskosten.

Die Nebenkosten fallen so oder so an. Egal ob Du dort schläfst oder nicht. Und auch Heizkosten fallen an. Zum Beispiel geht die Heizung von selbst an, wenn eine gewisse Temperatur unterschritten wird. Manche Messgeräte springen auch ein wenig an, wenn es im Raum entsprechend warm ist. Weil es nicht den Unterschied zur wärmenden Heizung erkennt. Natürlich fallen auch Nebenkosten für den Wasseranschluss usw. an. Auch der Müll^^

Der Vermieter sagte mir es sei halt Pech weil es ein Wintermonat ist und mit 50/50 gerechnet wird.

Genau so ist es.