Nachweis für getilgte Privatschulden
Folgendes Problem: Mein Lebensgefährte hat sich damals Geld von den Eltern seiner Ex geliehen. Das hat er ihnen bereits vollständig zurückgezahlt.
Nun brauchte er dringend Geld um eine Operation für seinen Vater bezahlen zu können und hat sich nochmal Anfang Dezember 2011 Geld von den Eltern seiner Ex geliehen - fragt mich bitte nicht warum, er meinte, sie wären die einzige Möglichkeit gewesen um das Geld so schnell auftreiben zu können, wie er es brauchte.
Zumindest zahlt er Ihnen diese 500 € heute zurück, es gibt auch einen schriftlichen Nachweis darüber.
Nun ist es so, dass wegen einiger ziemlich krasser Dinge, die diese Leute in letzter Zeit mit uns abgezogen haben, er definitiv keinen Kontakt mehr zu den Eltern haben will, folglich auch keine Beträge mehr von ihnen leihen wird. Mit seiner Ex wird er den Kontakt nicht abbrechen, da die beiden eine gemeindame Tochter haben.
Und aber da diesen Leuten zuzutrauen ist, dass da in Zukunft trotzdem noch irgendwelche Probleme kommen werden, will er einen schriftlichen Nachweis fordern, dass alle Geldbeträge, die er jemals von ihnen geliehen bekommen hat, vollständig zurückgezahlt sind und er keine weiteren finanziellen Verpflichtungen mehr zu leisten hat. Gleichzeitig geht er aber davon aus, dass er diesen Nachweis nicht von den Eltern seiner Ex unterschrieben bekommt.
...nun meine Frage zu dem Ganzen: Gibt es irgendeine Pflicht oder ein Gesetz dafür, dass sie ihm diesen schriftlichen Nachweis über sämtliches jemals geliehenes Geld, welches vollständig zurückgezahlt wurde, unterschreiben MÜSSEN, wenn er sowas von ihnen fordert? Und falls sie ihm das nicht 'freiwillig' geben, welche Möglichkeiten gibt es dann für ihn, trotzdem einen solchen Nachweis zu bekommen?
5 Antworten
Gibt es denn schriftliche Vereinbarungen, dass das Geld geliehen wurde? Wenn nicht, müssten die Eltern der Ex erstmal glaubhaft machen, dass sie noch Geld zu bekommen hätten. Durch Kontoauszüge ließe sich ja ggf. auch die Rückzahlung nachvollziehen (sofern nicht in bar gezahlt wurde). Gibt es etwas schriftliches über die Bezahlung der vorherigen Schulden?
Lies mal die Paragraphen 368 und 369 BGB, da steht, dass der Gläubiger auf Verlangen des Schuldners eine Quittung über die Zahlung auszustellen hat.
Wenn doch über alle Beträge schon schriftliche Vereinbarung bzw. Quittungen vorliegen, kann er doch auf eine "Gesamtbestätigung" verzichten - die Einzelnachweise genügen, wozu noch unnötigen Streß? :-)
Er kann ja mal bei den Leuten nachfragen, ob sie ihm solch eine Bestätigung unterschreiben würden - verpflichtet sind sie jedoch in dem Fall nicht, da für jede Summe ja separat bereits etwas Schriftliches ausgestellt u. unterschrieben wurde. Also - wenn nicht auf freiwilliger Basis, dann hat´s hier leider keinen Zweck. Ihr solltet die Nachweise jedoch gut aufheben - für den Fall der Fälle. :-)
Okay damit hast du mir erstmal gut weiter geholfen. Ich werde ihm das so erklären und vielleicht ist es ja zur Abwechslung sogar mal möglich, normal mit diesen Leuten über sowas reden zu können. Glaubt mir, wenn ihr alle Details wüsstet, was diese Leute alles mit uns (und auch Anderen) abziehen, dann würde jeder Einzelne von euch 100%ig nachvollziehen können, warum uns diese "Gesamtbestätigung" so wichtig ist. ;-) Vielen Dank nochmal für deine aussagekräftigen Ratschläge. LG
Hallo kurz und schmerzlös Gelder die geborgt werden mit Vertrag nur gegen Qittung aushändigen oder Banküberweisung. Gelder die ohne Vertrag gelien werden gehen auf Treu und Glauben also Leihen oder Rückzahlung sind nicht Beweisbar.Ich hoffe dir damit geholfen zu haben kernstel
Er sollte sich das Geld, das er jetzt zurück zahlt quittieren lassen. Wenn sie das verweigern, kann er das Geld ja vielleicht überweisen. Oder er macht die Quittung bei der Rückzahlung zur Bedingung. Geld gegen Quittung. Was in der Vergangenheit war, ist viel schwieriger. Vermutlich bekommt er keine pauschale Bescheinigung. Andererseits müssten die Ex-Schwiegereltern ihre Forderungen stets nachweisen. Sonst könnte ja jeder kommen und sagen, dass er sein Geld zurück haben will. Hier habe ich den Eindruck, dass in der Beziehung zwischen den Ex-Schwiegereltern und Deinem Mann unklare Verhältnisse sind. Es wäre klug gewesen sich stets Quittungen geben zu lassen. Aber wenn sie fordern, müssen sie das auch belegen. Wenn alles zurück gezahlt ist, sollte das schwer werden.
keinen. Er hat es ja auch auf Freundschaft und ohne Nachweis bekommen.
Für die einzelnen Beträge gibt es Nachweise, aber er will eben nochmal einen Nachweis, der aussagt, dass definitiv keine Schulden mehr abzuzahlen sind. Wir gehen davon aus, dass die Eltern seiner Ex irgendwann nochmal auf uns zukommen werden, um weiteres Geld einzufordern. Um das zu verhindern sollen sie uns eben schriftlich nachweisen, dass alle Schulden beglichen sind und dass keine weiteren Zahlungen mehr zu leisten sind.
Man müsste das mit einem Vertrag belegen können. Diesen müsste er dann selber schreiben.
LG
Also kann er ein Schriftstück anfertigen, das er ihnen vorlegt, mit der Bitte, dass sie ihm das unterschreiben? (Natürlich steht in diesem Schriftstück dann genau drin, dass definitiv keine weiteren offenen Beträge zurückzuerstatten sind.)
Für alle geliehenen Beträge wurden schriftliche Vereinbarungen und/oder Quittungen geschrieben und auch von beiden Seiten unterschrieben.
Jetzt will er nur noch eine Absicherung, in der die Betonung nicht auf einem bestimmten Betrag liegt, sondern darauf, dass alle jemals an ihn geliehenen Beträge vollständig zurückbezahlt worden sind und somit keine weiteren finanziellen Verpflichtungen mehr für ihn bestehen.